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Ulrich Schroeders, Thilo Siegle, Sebastian Weirich und Hans Anand Pant<br />

In Tabelle 10.1 sind die kumulierten normativen Wochenstunden naturwissenschaft<br />

lichen Unterrichts bis zum Ende der Sekundarstufe I gemäß den Bildungsplänen<br />

aufgeführt. 8 Die Übersicht umfasst den Unterricht in den Fächern<br />

Biologie, Chemie und Physik beziehungsweise im Fächerverbund Natur wissenschaften.<br />

Um annähernde Vergleichbarkeit herstellen zu können, wurde – wo immer<br />

dies möglich war – der Unterricht in den Fächern Technik, Informatik und<br />

Astronomie aus den Berechnungen ausgeschlossen. Die Angaben beziehen sich<br />

auf den Pflichtunterricht an Schulen ohne spezifische Profilbildung und umfassen<br />

die Jahrgänge der Sekundarstufe I, das heißt – soweit nicht anders vermerkt<br />

– die 5. bis 10. Jahrgangsstufe. Aus Tabelle 10.1 wird ersichtlich, dass<br />

die Quantität deutlich zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland<br />

variiert; für die nicht gymnasialen Schularten liegt die Stundenzahl naturwissenschaftlichen<br />

Unterrichts zwischen 15 Stunden (Mittelschule in Bayern)<br />

und 27 Stunden (Mittelschule in Sachsen). Die normativen Lernzeitvorgaben<br />

am Gymnasium reichen von 19 Stunden (Hamburg) bis 29 Stunden (Sachsen-<br />

Anhalt und Thüringen). Im Durchschnitt über die Länder sind an den nicht gymnasialen<br />

Schularten im Vergleich zum Gymnasium etwa drei Stunden weniger<br />

Naturwissenschaftsunterricht in den Stundentafeln vorgesehen. Bei diesem<br />

Vergleich muss jedoch beachtet werden, dass an den nicht gymnasialen Schularten<br />

Fächern mit einem höheren Anwendungsbezug (z. B. Technik) ein stärkeres<br />

Gewicht zukommt, diese aber nicht in die Übersicht einbezogen wurden.<br />

Insbesondere an Gymnasien ist in allen Ländern in den Jahrgangsstufen 9<br />

und 10 eine intensive und kontinuierliche Beschulung in den naturwissenschaftlichen<br />

Fächern vorgesehen. Somit liegen die Unterrichtszeiten der naturwissenschaftlichen<br />

Fächer zusammengenommen in der gleichen Größenordnung wie<br />

das Stundenkontingent in Mathematik. Köller und Baumert (2012) bemängeln jedoch,<br />

dass in den naturwissenschaftlichen Fächern durch sogenannten epochalen 9<br />

Unterricht und geringe Kumulativität in den Lehrplaninhalten ein systematischer<br />

Wissensaufbau erschwert werden könnte.<br />

10.3 Lernzeiten in den naturwissenschaftlichen Fächern<br />

10.3.1 Erfassung der Lernzeit<br />

Datengrundlage für die deskriptiven Statistiken und die vertiefenden Analysen<br />

bildet eine schriftliche Befragung der Schulleiterinnen und Schulleiter aller am<br />

Ländervergleich 2012 teilnehmenden Schulen zu den Rahmenbedingungen des<br />

naturwissenschaftlichen Unterrichts. Je nach Rechtsgrundlage in den einzelnen<br />

Ländern war die Teilnahme an der Befragung für die Schulleiterinnen und<br />

Schulleiter in unterschiedlichem Maße verpflichtend, was sich auch auf die<br />

Teilnahmequoten auswirkte: In sechs Ländern war die Teilnahme verpflichtend,<br />

in sieben teilweise freiwillig 10 und in drei freiwillig. Insgesamt haben<br />

8 Die Tabelle stellt einen Auszug einer Recherche des KMK-Sekretariats anhand des in den<br />

Stundentafeln der Länder ausgewiesenen naturwissenschaftlichen Unterrichts an Schulen<br />

des Sekundarbereichs I dar. Die vollständigen Ergebnisse der Recherche können auf der<br />

Homepage des IQB als Zusatzmaterial abgerufen werden.<br />

9 Unter epochalem Unterricht versteht man einen nicht kontinuierlichen, zwischen den Fächern<br />

wechselnden Unterricht; zum Beispiel ein Jahr Unterricht im Fach Biologie, dann<br />

ein Jahr Physik, gefolgt von einem Jahr Chemieunterricht.<br />

10 Eine teilweise freiwillige Teilnahme bedeutet, dass schulbezogene Angaben verpflichtend<br />

und persönliche Angaben freiwillig waren.

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