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Hebraische Archaologie

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9 19.1 Cliaralrter der hcbräischen Familie. 135schon vorher zur Familie (Gen 152 3). Ganz stehend war, dassman zur unfruchtbaren Frau noch eine zweite nah111. Bereitwilligführte clie Gattin dem 3ICTaiin ihre eigenen Sklavinnen zu; danngalten cleren Kinder aIs clie der Hausfrau selbst, uncl clie Sclimacliclei Kiiiderlosigkeit war von ihr genommen l. War aber ein Mannkiiiderlos verstorben, so blieb noch die Möglichlceit, dass clerBruder oder nächste Anverwandte des Verstorbenen clie Wittweheiratete. Der erste Sohn aus dieser Elie galt als So1111 des Verstorbenen.Es war clas eine heilige Pfliclit dem Verstorbenengegeniiber, rt~elclie selbst ein ausseiger$-öhnliches Vorgehen, wieclas cler Thamar (Gen 38 isff,), rechtfertigte.In dem Gesagten liegt der wesentliche Unterschiecl der altisraelitischenEhe Ton der griechisch-römischen (und cler modernen).Bei dieser ist der Zweck die Erzeugung vollbiirtigererbberechtiger Naclilcornrnen, wobei der Nachclruck auf derLegitimität der Geburt und dein darauf basirencleii Erbrecht liegt 2.Bei der alti~~aelitisclien Ehe dagegen esistirt der Unterscliiecl vonlegitim oder illegitim in diesem Sinn gar nicht. Schon die Sittecler Polygaiiiie scliliesst diesen Gegensatz aus. Die Kinder clesKebsweibes sind geracle so gut legitim, wie die der Hauptfrau:alle sincl Icincler cles Familienvaters 3, clie Vaterschaft ist sicher,edle sind deshalb erbberechtigt (Gen 21 10, s. 47). Sogar deriin strengsten Sinn uneheliche Jephta, cler Sohn einer i301z&lr, wirdim Hause seines Vaters init den legitimen Kindern erzogen, anclwenn diese ihn spater vom Hofe verjagen, so geht dabei Machtvor Recht. Es sollen also nicht durcli clie Form cler Ehe clieKinder einer bestimmten Frau als legitime deil anderen gegeniibergelrennzeichnet wercleii, sonclerii der 3Iaiiii geht clie Ehe ein undbegnügt sich nicht init den1 freien geschlechtlichen Umgang miteiner gewerbsmassigen Hure, um Kinder zn belioinmen, clie seinGeschlecht fortfiihren. Die Vaterschaft allein kommt in Betracht ;wer die Mutter war, hat auf clie Legitiinitat cler Kinder keinen' Hiefür hat sich in1 EIebräisclien ein eigener technisclier Aiisclriiclrgebildet, ein denoniinatives Niplial von bhz = Kinder durch Adoption belrommen(arab. tabnnncc).T&< pBv y&p 6raija; *\8o\iq< F~sz) Exopev, ?h ;iah),~~~i/.< r.3~ zv.8.'.\pEpo.v :l,opari;ia< so6 ochpv..cog, T&< UQ yo~iv.izo.< so0 iiat?o rcotsi~8~o.t r'/'qo1u>

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