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Hebraische Archaologie

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318 Dritter Teil. I. Verfassung uncl Ver\valt.uug. [fi 43.Bei alle dein zeigen sicli doch schon voll Anfang an die Ansätze,aus denen die spätere geistliche Monarchie herausgewachsenist. Erscheinen bei der Rüclilrehr Serubbabel und Josna nurals die Ersten iinter Gleichbereclitigten, so treffen wir beim Beginndes Tenipelbaues bereits die Institution eines Hohepriesteisund clen Josua in dieser Stellung. In Serubbabel aber, dem Vertreterdes davidischen Geschlechts, erblickte man mehr Lind melirden ~iiessianischen König. In den Schriften cler zeitgenössischeilPropheten tritt er bereits stark in den Vordergrund. Was ihmdieses Uebergewicht iiber seine Genossen gegebeii, war liebenseiner davidischen Abstainmang seine Wiirde als persischer Btattlialter,die ihn1 clie Leitung der Gemeinde in die Hancl gab. BezeichnenderWeise tritt aber auch jetzt noch cler I-IohepriesteiJosua hinter dem Zukunftslrönig als cler zweite zurücli (ZachG 9 ff. U. a.).2. Der Verlauf der Dinge war ein anderer, als das Volli ~iiiclseine Propheten gelioflt. Serubbabel bestieg den Thron der Davididei~nicht, uiicl die persische Regier~ing, welche ~volil von denTrä~imen, die sicli an die Person des Serubbabel aiigeliiiüpft,Kuncle erhalten hatte, hütete sich, zum zweiten Mal einen Davididenzum Statthalter zu inacheii. Von selbst riickte dainitdie Person des Ho 11 e p r i e s t e r s in die erste Stelle ein. Noclizu Nehemias Zeit hatte allerdings der Hohepriester lecliglicli eineEhrenstellung in der Gemeinde; faktisch iiiicl rechtlich lag dieMacht uncl die Leitung der politischeii Angelegenheiten iii denHänden der meItlichen Obriglreit lind des Statthalters. ZuinSieg hat dein Holiepriestertum clas von Ezra aus Eabylonien mitgebrachteGesetz verholfen, welches die VerhUtnisse der ileuenGemeinde in abschliessender Weise regelte. In diesem, deinsogenannten Priesterlcodex, ~vircl cler Gemeinde eine eigentlicheVerfassung gegeben : an cler Spitze cler ganzen Gemeinde stehtals ~veltliches lind geistliches Ha~ipt der Hohepriester, aaf ilii1sind alle Befugnisse des Köiiigs, soweit sie nicht niit dem Geistdes Gesetzes iiberhaupt unverträglich sind, iibergegangen. Nichteinmal ein Piirst in cler besclieideneii Stelluiig, die ihm Ezechie!zuweist, liat neben dein Hohepriester Platz. An Rang weit unterdieseln stehen die ,Fürsten', die Vorsteher der zwölf Stämme,d. h. in TVirlilichlreit die Vorsteher, ~velclie bisher die Verwaltnngin Härideii gehabt hatten. Als eine Art geistlichen Adels Liingebenden Hohepriester clie zahlieiclieii Priestergeschlechter,

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