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Hebraische Archaologie

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42 6 Vierter Teil. 11. Die Priester. La 60-mit ihnen vorgenommen(s. 5.422)) und ziimTVeiheopfer zwei Stiere,einer als Siindopfer, der andere als Brandopfer, dargebracht.b) Die Priest er sch aft zerfiel seit der Zeit des Chronistenin 24 Klassen mit ihren Vorstehern (I Chr 24 I-is). Bis auf Ezrawerden allerdings nur vier Geschlechter erwähnt (Ezr 2 36-39);diese scheinen sich in 22 Abteilungen geteilt zu haben (Neh 1212-21). Es sind aber offenbar in der Organisation der Priesterschaftmehrfache wichtige Veränderungen vorgenoi~lmen worden,clie wir im Einzelnen nicht inelir verfolgen können. Jede derHauptabteilungen zerfiel wiecler in Unterabteilungen, die ebenfallsihre Vorsteher hatten. Jede Klasse hatte iinmer eine WocheDienst, cler Wechsel fand an1 Sabbat statt. An Ansehen und Einflussstanden sich clie verschiedenen Abteilungen nicht gleich; vorallem hatte diejenige, aus cleren Mitte die Hohepriester hervorgiengen,die erste der 24Klassen, einen Vorrang (Jos~~r~us,Vita 1,vgl. SCHUERER GJV I1 186).Das Amt cler Priester wircl bezeichnet als „der Dienst beiden Geräten des Heiligtuins und am Altaru (Num 183)) sie hattendie eigentlichen Kultusliancllungen, cl. h. die Opfer zu vollziehen.Dazu kam als wichtige Aufgabe später die Verwaltung des Teinpelverinögens.Auf die Einzelheiten dieses Dienstes ancl die verschiedenenAeinter, die sich iin Lauf der Zeit heraiisbildeten, kannhier nicht näher eingegangen werden (vgl. die ansführliclie Darstellungbei S~HUERER GJV I1 209-243).Der Dienst imHeiligeii machte die Priester zn einem heiligenStancl, von clem in besonderem Masse Heiligkeit, d. 11. ki~ltischeReinheit verlangt wurde. Ueber das Alter, in welchem ihr Dienstbeginnen sollte, wird iin Gesetz nichts bestimmt, die rabbinischeTradition verlangt 20 Jahre. Körperliche Malrellosigkeit war unerlässlicheBedingung; doch behielt auch cler durch einen Körperfelilervom eigentlichen Dienst Ausgesclilossene seinen Anteil anden Einkünften. Eine öffentliche Dirne ocler eine entweihte Jungfrauoder eine geschiedene Frau durfte ein Priester nicht heiraten,nur eine reine Jungfrau ocler eine TVittwe aus israelitischem Geschlecht.Vor jeder Verunreinigiing durch Essen von Gefallenen1etc. oder durch Reriihrung von Leichen (ausgenommen clie clernächsten Angehörigen: Vater, I!utter, Sohn, Tochter, Bruder,unverheiratete Schwester) hatte er sich sorgfältig zu hüten, ebensowaren ihm Kahlscheeren cles Hauptes, Abschneiden cler Bartecken,Tätowiren als Zeichen der Trauer verboteil (Lev 21)-

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