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Hebraische Archaologie

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192 Zweiter Teil. IV. &lass- und Niinzwesen, Zeitrechnung. [§ 29.hältniss des Wertes von Gold uncl Silber zu einander von massgebendemEinfluss sein. Dieses~erhältiiiss war clurchwegini Altertninfestgelegt, mir haben also iiberall Doppelwähr~ing, nnd zwarwar es iii Vorclerasien clas von 1 : 13l/~. War nun cler Gold- uiiclSilbersekel (211s Werteiilheit betrachtet) gleich schwer, so TI-ar clieUmrechnung eine sehr lromplizirte: 1 Gewichtsselrel Gold= 13'/3Gewichtssebel Silber, ein Terliältniss, das fiir nebeiieinaizderkursirencle Golclstiicke uiibrauchbar war. Die Bequemlichlieit clesGeldverkehrs verlangte also gebieterisch eine andere Festsetzungcler Silbereinheit, nach deren Teilen und Vielfaclien die uinlaufenclenSilberstüclre gefertigt wurden. Fiir die Bestimmung clieserSilbereinheit wareil 3 Forclerunge~i massgebencl: 1) sie musste iiieinem bequemen Teiluiigsverhältiiiss zur Golcleinheit, cleiii GewichtssekelGold stehen, 2) sie musste sich dem Gewichtssystemgut eiiifiigeii, also ein bequemer Teil der Gewichtsmine sein, 3) sieclnrfte an Gewicht unci Grösse niclit zusehr verscliiecieii sein vomGolclseliel. Ein Goldseliel von 8,185 gr ('/m cler klei~zen genieiiienMine) war anTVei t gleich einem Silberstiicli von 109,l J gr ; in Verhältiiisszahlenzur Ahne ansgeclriiclrt : '/so Mine Golcl war 311 Wert13l/3 10- --- Minen Silber. Alle drei geilaiinten Bciliiigiiiigeii60 45wurden erfüllt, wenn inati als Silbereiillieit eiltweder cleii 10. oder16. Teil dieses Silberstiickes von 109,13 gr nahm. Im ersterenFall erhielt man ein Silberstück von 10,91 gr (= '/io Goldsekel= l/~jGewichtsmine), im letzteren Fall ein Silberstück von 7,276 gr(= */la Goldsekel = 2/135 Gewicl~tslniiie). 80 liat sich eine zweifacheSilbereinheit herausgebildet, die ebenfalls den Namen Sekel 'trägt, obwohl sie mit dem Gewichtsseliel gar nichts inehr zuschaffen hat Auf diese zweierlei Silbersekel ~vurcle dann wiedernin1 Im Folgenden wird, urn jede Verwirrung zu verrneiclen, stiets vonGewicl~tsseliel, Goldseliel und Silberselrel die Rede sein, bei let,zterenl wouötig nnter Hinznfügnng der Angabe, ob nach dem Zehn- oder Fünfzehnsekelfuss,d. h. ob 1 Silbcrsekel = I/io oder = l/15 Goldseliel geilieiiit ist.Aiif diesen Unterschied des scllweren Gemichtsekels und cles leichterenSilbersekels dürfte sich die Bezeichnung ,,heiliger Sekel, der Sekelzu 20 Gera" (Ex 30 i3 Lev 27 z: Nnm 3 .ii) beziehen. Ohne diesen Zusatzmnssten die Angaben von P iiber die Steiler für das Heiligtum von den Zeitgenossennatürlichenveise auf den Silberselrel bezogen werden. Der Zusatz,der verlangt, dass das Silber nach dem Bewiclitsselrel gczalilt werdeu soll isteine Reminiscenz an die Zeit,, wo nian das Geld noch darwog nach clem ge-

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