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Hebraische Archaologie

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138 Zweiter Teil. 11. Die Familie und ihre Sitte. [D 20.20. Die Frau.1. Was clie Stellung cles Weibes betrifft, so erinnerndie Sitteii des alten Israel ganz auffallencl an die cles heutigenOrients. Will inan vergleiclieii, so muss man allercliiigs von denverdorbenen städtisclieii Sitten nncl der Haremswirtschaft dertiirlcischen Beamten (die iibrigens auch ihre geiiaue Parallele iinA. T. hat) absehen uncl sich an die eingeborene Lnnclbevöllcer~~iig,vor allein an die Beduiiieii der Wiiste halten.Das Bestreben jedes Pellachen geht, sobald er das heiratsfähigeAltcr erreicht liat, claranf, ,eil1 Haus zu eröffnen( und Vatereiiier Fainilie ZLI \verden. Nicht weniger ist den Eltern, wenn sieclie Mittel dazu ersch~vingeii können, daran gelegen, ihren Sohiifriili zu verheiraten, komint doch iiiit der Schwiegertochter eineniclit zu unterschätzeiide weibliche Arbeit~lc~aft ins Zaus. Es istdie Aufgabe cler Eltern, voriiehmlicli des Vaters oder seines Stellvertreters,sich nach eiiler Braut fiir den Sohn uinzuselien. Istclas passende Mäclchen gefunden, so beginnen die Verhanclluiigeiimit cler Familie. Dci Haulstlsunkt ist die Feststellung des Kaufpreisesuiicl cler Aussteuer der Braut, wobei es ohne clas uiierlässliclieHandeln nicht abgeht. Der Preis selbst beträgt je nachSchönheit, Geschicliliclilieit etc. cles &iäclcheils bis zu 2000 M.Den grössten Teil behält cler Vater der Braut fiir sich, eiii lrleiiierTeil wircl clazii benützt, die Aussteuer der Braut an Kleidern,Scliiiiuclc, Hausgerät anzuschaffen. Das hIädchen, nach dessenEinwillig~~ng nicht gefragt wird, erhält ein Schinuclcstiick vomBräutigain als ,AngeldL. Eist wenn der Kauflsreis bezahlt ist,fiiidet clie Hochzeit statt; vorher clarf der Bräutigam seine Brautnicht selien. Das Fellacheninäclchen findet in alledem clarchansnichts ent~vürcligeiides; das ist nun einmal so Sitte, unc1 die Sitteliat ilir tieferes Reclit. Mit der Braut verliert clas Elternhauseine tüchtige Arbeitskraft, die der Familie des Bräutigaiils zuwächst;dafür darf wohl diese etwas zahlen und jenes sich eiitschädigenlassen. Aucli clie Lage der Frau ist claruin keineswegsso schlimm, es bleibt faktisch doch ein grosserUnterschiedz~vischender gekauften Frau nncl der gekauften Slclavin (vgl. KL~IN iiiZDPT 1883 V1 81-101).Fast wörtlich fiiidet das Gesagte seine Anwendung auf diealthebräische Sitte. Die Stellung der Frau \wird dadurch gelieiinzeichnet,dass sie ein Eigentnii~ ist, erst ihrer Eltern, clie sie ver-

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