13.07.2015 Aufrufe

Hebraische Archaologie

Hebraische Archaologie

Hebraische Archaologie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ebeilso nach P bei allem Eigeiituin der Leviten, dagegen erlischtes bei den Häusern iii ummauerteii Stgdteil nach Verlauf einesJahres, wo dann das Haus endgiltiges Eigentum des neuen Besitzerswird (Lev 25 30). Auch dies dürfte (natiirlich mit Ausnahmecler Bestimmung über die Leviteiihiiuser) der alten Sitteentsprochen haben. Neu und frei erfuncleii ist bei P nur die theologischeMotiviruiig dieser Sitte, die darin liegt, dass nach Palles Land überhaupt nicht Privateigentum cler Israeliten, son-(lern Gottes Eigentum ist, so class die Israeliten nur die Nutzniessersind, clie „Fremdlinge uncl Beisassen", die auf GottesBoden wohnen (Lev 25 23 U. a.).Ebenso gehört nur der Theorie von P an die ohne alle Rücksichtauf Wirldichlceit uncl Möglichlieit durchgeführte konseqnenteAnsbildung dieses Satzes clurch die Bestiinmung, dass jeder verkaufteGrundbesitz (mit Ausnahme der Häuser in der Stadt) indein alle 50 Jahre zu feiernden Halljahr (s. U. Ej 71) wiecler anseinen alten ursprünglichen Eigentiimer zuriiclifnllen soll, tinclzwar ohne Entschädigung (Lev 25 i3ff.). Damit wird überhaul~tjecler Kauf zu einem blossen nlietvertrag auf höchstens 50 J~hre.3. Schuldwesen. Aiich auf dein Gebiet cles Schiild- uriclKreditr~~esens zeigen die gesetzlichen Eestiminnngen bis iri dienachexilische Zeit herein eine ausserorclentliche Einfachheit derVerhältnisse, clie damit zusammenhängt, dass clie Hebräer Iordein Exil Bein Hanclelsvolk waren, sondern Ackerbau nilcl Viehzuchttrieben lind von eigentlichen Kreditgeschäfteil offenbarwenig verstanden (vgl. X. 218ff.). Noch das Dt kann es sich nichtanders (lenken, als class Scliulclverhältnisse unter den Israelitenin cler Armut Einzelner illre11 Grund haben. Von einem nlit clenlHandel not.uvenc1ig zusainmenhängenclen Kreditsystem .uveiss esnichts. Dies inuss man im Auge behalten, um clie alten Gesetzeüber das Schuldwesen zii verstehen, die sich auf die Kreditverhältnissedes Hanclels gar nicht anwenden lassen, bei denendie Tendenz ganz deutlich die ist, den armen Schulclner vor harterBedrüclcung durch den Schiildherrn zu schützen.Das Bundesbuch zeigt, dass das alte Gewohnheitsrechtdahin gieng, dass der Gläubiger sich dnrcli ein Pfand Sicherheitzu nehmen suchte. In cliescm Fall verlangte die Sitte,dass er das Obergetvand des Armen nicht länger als bis Sonnen-~inte~gang behielt, war cloch der Mantel bei Nacht seine einzigeDecke (Ex 22 25). Ausserclem verbot es clie gute Sitte, vom Yollis-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!