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Hebraische Archaologie

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5 20.1 Die Frau. 145Für diese Sitte lassen sich verschiedene Gründe geltend inachen:dass die Orientalin ausserordentlich schnell altert, dass der Manneine weitere Arbeitskraft für sein Hauswesen braucht U. dgl. Vorallein galt es bei Kinderlosigkeit der ersten Frau geradezu alsnotwendig, eine zweite Frau oder eine Kebse zu nehmen (s. 0.).TVie wenig Schimpfliches die erste Frau hierin erblickte, gehtclaraus hervor, dass sie selbst dem Manne eine Sltlavin als Konkubinezuführte (vgl. das Beispiel der Sara, Lea und Rahel).Auf cler anderen Seite brachte selbstverständlich die Vielweibereimanche Unzuträglichkeiten mit sich. Namentlich diekinderlose Frau hatte gegenüber der Mutter von Söhnen einenschweren Stand, sie fühlte sich als die Gehasste [senzi'ci/~, jeneals die Geliebte ('ahitbhcih). Sogar die Kebse durfte es wagen, sichüber clie rechte Fran zu erheben (Gen 16 aff. vgl. Gen 30), undnicht immer lag die Sache so günstig wie bei Sara und Hagar,dass die Herrin ihre Nebenbuhlerin entfernen konnte; fiir gewöhnlichmusste sie den Hohn derselben sich gefallen lassen (ISain1 cff.). Wie sehr ein derartiges Verhältniss als ein notwendigesUebel empfunden wurde, zeigt cler Sprachgebrauch, der eine solchezur ersten hinzugenommene zweite Frau kurzweg mit dem Ausdruckl~asscircilb, ,die Feindin', bezeichnet. Das spätere Gesetz hates für nötig gefunden, zu Gunsten der zurückgesetzten Frau einzugreifen(Dt 21 15-17). Auch das Verbot der alten Sitte, zweiSchwester11 gleichzeitig zu heiraten, sollte verhindern, dass dieEifersucht das geschwisterliche Verhältniss zerstöre (vgl. Gen 30).Aus dem Gesagten ergibt sich schon, dass der Mann zuausserehelichein geschlechtlichen Umgang volle Freiheit hatte.Gewährte er seiiier Frau eine der Sitte angemessene Behandlung(s. o.), so hatte er alles erfüllt, was sie billiger Weise erwartenkonnte. Weitere eheliche Treue wurcle weder durch dasGesetz noch durch die Sitte von ihm gefordert. Von Ehebruchkonnte nur in den1 Fall die Rede sein, wenn er sich an der Fraueines anderen vergriff. Umgekehrt war die Sitte in Beziehungauf die 'Frau sehr streng (vgl. Dt 22 21). Ehebruch wurcle beicler Frau wie beim Mann nach alter Sitte mit der Toclesstrafedes Steinigeris geahndet (Dt 22 zzf. vgl. Ez 16 40 und Joh 8 5 7),vorausgesetzt, dass der beleidigte Mann nicht selbst clie Wahrungseiner Ehre in die Hand nahin I. Wie sorgfältig clie misstrauischeDieselbe Strafe traf die Frau, welche beim Eingehen der Elle nichtB eiiziilger , Hebräisclie Arcliäologie. 10

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