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Hebraische Archaologie

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0 66.1 Die Opfergesetzgebung bei P: Das Ritual. 455kraft des Opfers vorzugsweise (oder allein) dem Blut zuschrieb,clesto mehr musste das Blutritual in den Mittelpunkt treten. Ihn1lroinn~t vor allem die Wirliung des kapp&?. ZU. Wenn danebenclie Erlangung der Kapparah auch von anderen Opferhandl~ingenabhängig gemacht wird (voin Verbrennen der Altarstüclie Lev4 ze 31 35, vom Verzehren des Siindopfe'fleisches durch die PriesterLev 10 17 uricl von clei Haridauflegniig Lev 1 s), so liegt liieriileine gewisse Inkonsequenz von P, die zum Teil wenigstens alsConcession an die alte Opferpraxis zu erl~lären sein dürfte.Das Gesagte findet seine-~esktigung in einer doppelten Wahrnehmung.Einerseits ist die Bliitmanipulation bei den verschiedenen Opfern eine verschiedene.Bei den Heils-, Brand- und Schnldopfern, also gerade bei denOpfern, welchen clie Beziehung auf die Sühne ursprünglich nicht eignet, beiclenen sie jedenfalls nicht so intensiv ist, wie beim Sündopfer ', sprengt derPriester das Blut ganz einfach aus dem Beclren ringsum an den Altar (Lev 1511. a.; ähnlich war die alte Sitte). Beim Siindopfer drückt sich die Intensitätder Sühne gerade in der Steigerung cles Blutritus aus; wenigstens wird beiclen grossen Siindopfern des Hohepriesters und des Vollres (Ex 29 10-14 Lev9 8-11, dein Kern von P angehörig) das Opferblut an dic Hörner des Brandopferaltarsgestrichen. Dasselbe darf vielleicht anchfiir die gewöhnliclien Sündo~ferangenomiiien werden. Allerdings weiss Num 15 zzff. (clie Zugehöriglreitdieses Stückes zum Kern von P ist aber fraglich) nichts von einem besonderenRitual des Sündopfers. Andererseits hat in P selbst das Bl~itritual eineEntwiclrlung durchgemacht,: im Kern von P hat das grosse Gemeinde- nndPriestersündopfer nur die Ceremonie des Blutstreichens an die Hörner desAltars (s. 0.). Das sekuudire, jedenfalls überarbeitete Sündopfergesetz Lev 4gibt auch den Siindopfern niederen Grades, denen des Fiirsten und des einzelnenGemeindegliedes, dieses Ritual; bei den Sündopfern mit höhererHeiligkeit, denen cles Hohepriesters und cler Gemeinde, tritt einesteigernngein zur siebenmaligen Blutsprengung vor Jalive beim inneren Vorhang undBestreichung der Altarhörner des Räucheraltars. Endlich das sehr jungeRitual des Versöhnungstages schreibt vor, class ausser der Bcsprengung clesBrandopferaltars urid des ganzen Heiligen, welche zur Ensündigung darStiftshütte dienen soll, vom Blut der fiir das Volk uncl fiir clen Hohep~iestergeschlachteten Tiere ins Allerheiligste gebracht und siebenmal auf die Deckplatteder Lade uncl vor dieselbe gesprengt werden soll. Diese Steigerungkorrespondirt genau mit der steigenden Hochschätznng des Blntmysteriumsin clen verschiedenen Schichten von P; sie zeigt, dass die Theorie von derBlutsühne erst nach und nach in P selber zur Herrschaft, gelangt ist.Der Sinn der ganzen Ceremonie kann kein anderer sein, alsdie Applicatioii des Bliites ari Gott. Dieses Nahebringen steigertsich bis zur höchsten Annäherung am grossen Versöhnungstag.Uncl zwar handelt es sich, wie Lev 1711 nncl das Verfahren beimAncli das 'cisc7~2m 11at nur schwer clen Charakter eines Siihnopfersangenoinmen (s. S. 448).

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