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Hebraische Archaologie

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326 Dritter Teil. 11. Recht und Gericht. [S 44.sonclern die Porclerung cler Heiligkeit desVolks ist das oberstePrinzip.Dabei iniisste natürlich manches an Sitten fallen, was bisheruna~lstössig war, und der Rest einen anderen Charalrter gewinnen.Hiezu stimmt sehr gut, dass wir auch hier wieder eine Pteihe vonVerordnungen finden, die iiach unserem Urteil in einen1 Rechtsgesetzeigentlich keine Stelle haben, sonclern clern Sittengesetz angehören:clie humanitäre11 Verordnungen sozialer Art, Fürsorgefür die Arinesi und Dienenden, IVittwen uncl\ITaisen, Leviten undFremden (S. 175). Mit Recht liat man cliesei~ hun~aneii Zug derGesetzgebung als cliarakteristiscli für clas Dt hervorgehobeil, auchin der eigei-itlichen Rechtspraxis zeigt sich dieser Geist vielfachinilderncl.6. Anderer Art ist das sogen. Priestergesetz (P), ~1.11. dieGesetzsaminluiigeii, welclie in cler priesterlichen Schicht des Peiltateuchsvereinigt sincl. Der Form nacli ist P eigenbünilich, classes eine Verbindung von Gesetzgebung und Geschiclite ist, einelegislative Schrift iil historischer Form uncl init l-iistorischei Substruktion.Iilhaltlich will P nur ein Kultusgesetz gehen, RechtsundSittengesetz werden grunclsätzlich bei Seite gelassen; clieganze heiligeVerfassung der Gemeiiicle setzt clurchaus clie Staatsordnung,das biirgerliche Recht, voraus. Nur ausnal~ins~veisewird auf Fragen aus dem Gebiet des eigeiltliclien Rechts Rücksichtgenomiiien, und auch da ist es durchaus nicht auf das profalleRecht in letzter Linie abgesehen, vielmelir merdeil dieseDinge blos soweit beigezogen, als sie mit der Hierokratie von Pzusammenhängen. Sie werden also zuni giösstei-i Teil iii clenSakraldtertiimern zu besprechen sein. Leider sincl wir clariibersehr sclilecht unterrichtet, welches geltencle Recht P in1 Einzelnenvoraiissetzt.Eine besondere Qesetzsanin~lang iniierhalli cler Priestersclirift bildetdas sogen. ,EIeiliglreitsgesetz' (Lev 17-26 nebst einigen anderen zerstreuteilVerordnungen). Auch diesc Gesetzgebung Fescliliftigt sich vorwiegend mitdem Kultus: Priester, Opfer, Feste, levitische Reinlieit stellen im Mittelpunkt.Dadnrcli wird clas Corpus dem Priestergesetz ziigewiesen. Auf cleranderen Seite zeigt das Hciliglioitsgesetz aber doch ailcli eine merlimürdigegeistige Verwandschaft mit dem Deuteronoiliiriiii, nicht bloss dadurch, classes - was sonst in P fehlt - eine Reilie sittlicher und rechtlicher C+eboteaufgenommen hat, die z. T. sogar an das Bnndesbiich erinnern, sonclernnanientlicli durch den Geist niilder Hiimanität, der cliese Gesetzgebungwie das Deuterononiiux~ clarchwaltet (vgl. besonders 1Ca11. 19). Auch derzeitlichen Entstehuug iiach gehört das Heiligkeitsgesetz in die 1\4itte zwischenDenteronomium uncl das übrige Pricstergesetz hinein.

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