13.07.2015 Aufrufe

Hebraische Archaologie

Hebraische Archaologie

Hebraische Archaologie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

334 Dritter Teil. 11. Recht und Gericht. [# 46.in welchen Fällen der Richter auf Prügelstrafe erkennen lroiiiitebzm. musste. Dt 25 1-3 wird zugleich :~ucli die Exelrution beschrieben:der Richter soll den Schiildigen hinlegen uncl ihm i11seiner Gegenwart eine seinein Vergeheil angemessene Anzahl vonHieben geben lassen. Als Bilaxim~iili wircl die Zahl von 40 Hiebenbestimmt niit der merlrwiirdigen Motivirung, class weitere Schlägeclen Volksgenossen entehren wiirden. Man inag cliese fiir unserGefiihl unverständliche Vorstellung vielleicht so erklären, dass dasEntwürdigende erst in cler TTillkürlichkeit einer unbegrenzte11Strafe oder in der Uiimenschlicl?keit eiiier höliereii Anzahl vonSchlägen, die leicht tötlicli sein konnte, geseliei~ ~~r~irde. Die späterenGesetzaiisleger liaben clie Zahl auf 40 weniger 1 festgesetzt(I1 Kor 11 24 JOSEPTIUS Ant. IV 235 248), wohl nin ein Uebersclireitenbei etwaiger Verzälilung zu verl~iiten, vielleicht auch, weilInan damals statt cles Stoclres eine aus cliei Rienien bestellendeGeissel (a?tkoc) anwendete und damit 13 Hiebe gab.Die Ge lcl s t r a f e 11, die clas Gesetz kennt, siiicl ein Ersatzfiir den Geschädigten und dürfen also niclit hieher gezogen werden.Dagegen werclen I1 Reg 12 ii Bussen ('2scliBin- und cliattath-Gelder) erwähnt, welche an clie Priester entrichtet .cviircleil; iiiwelchem Betrag uncl fiir melclie Vergehen, erfahren wir niclit. ZiiinTeil betrafen sie wohl kultische Verfehlungen: die Siincl- iindSchulclopfer declren sich ilirein iirspriinglichen Wesen nach mitdiesen Bussen.Bei dieseil Strafe11 fällt vor allen1 das F eh1 en der F r e i-he i t s s t raf e n auf. Von Gefängiliss als einer eigeneil Strafartweiss weder clas alte Gewohnheitsrecht noch das Gesetz etwas.Höclistens lrönnte man eine Art Freiheitsstrafe darin sehen, classder Totschläger clie Asilstadt nicht verlassen darf; allein die Asilhaft~vircl nicht unter diesen Gesichtspunkt gestellt. Eine ähnlicheMassregel s. I Reg 2 36. Das alte Gewohnheitsrecht verrgt auclihierin seinen Ursprung aus cler Nomaclensitte. Dagegen wird uiisnielirfach in den historischen Büchern von Block uncl Halseisenerzählt, mit welchen die Könige iingeliorsaine Diener und wiclerspenstigePropheten zu zIihmen versuchen (Jer 20 z ii. o. XI Clir16 io 18 2s). Als gesetzliche voin Richter zu verliängende Strafeerscheint Gefäiigniss jedeilfalls in nachexiliscl~e~ Zeit (Ezr 7 26).Nicht minder auffalleild für unser 1ieutigesRechtsbewusstseiiiist, dass das hebräische Recht lieiiie eilt elirencle Strafe Ireiint.A~isdrüclrlicli wird bei der Prügelstrafe aiisgesclilosseii, dass sie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!