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Hebraische Archaologie

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340 Dritter Teil. 11. Reckt und Gericht. [5 47-nicht aber auf jeden Heiden ohne .weiteres, wie das inoderneJndentum gerne glauben machen möchte. Dieser Q&T stancl unterdem Schutz des Stammesgottes, er genoss bei clen Hebraerii zmarnicht clie vollen Rechte des Stainmesangehörigen, abei doch einenim Vergleich mit anderen Völkern hohen Rechtsschutz. SeineStellung wurde namentlich dadurch eirie günstige, dass ihin undseiner Familie der Anscliluss an den Stamm uncl die die Aufnahmesehr erleichtert wurde, sie galt offenbar in alter Zeit alsdas Wünschenswerte (vgl. S. 299); später wurde dies freilich ,211-ders (vgl. Dt 23 3ff.). So verlangte es von Alters lier die Sitte,dass man den g&r nicht gewalttiitig behandelte uncl vor allem ihinclen unparteiischen Reclitsschutz vor Gericht nicht entzog : „ihrmisset ja, inahnt das Gesetz, wie es einem Fremden z~i Mute ist"(Ex 22 20 23 9). Das Dt wiederholt in den verschiedensten Formelldie Aufforderung, Freinde uiicl Leviten, Wittweil uncl Waisenmenschlicli zu behandeln, milcltatig gegen sie zu sein (Dt 14 za24 14 19ff.), sie an der allgeineinen Festfreude teilnehmen zu lassen(16 iiff.), ihr Eecht nicht zu beugen (24 17). Eben weil clerFremde als solcher niedi*igei- steht, bedarf er doppelt der Liebe(Dt 10 19 26 118.). Bei alledeni aber bleibt cler gkr niicl vollenclsder ~mkhi-t aucli fiir das Dt ein Mensch zweiter Klasse (vgl. Dt1421). Selbstverständlich ist dabei, dass der gk?. sich in gewissemSinn der Religion seiner Schutzherren anbequemt (Ex 23 12 20 ioDt 16 ii ff. 26 il ff. 31 iz). Unter dieser Voraiissetzung ist sogardavon clie Rede, class er in clen Buiicl Jahves mit seinem Volkaufgenoinmen ist (Dt 29 iof. Jos 8 33 35; ~g1. dagegen Neh 9 2).Docli verlangt clie alte Zeit auch hierin von ihm wenig (Dt 1421).Viel weiter geht das Priestergesetz mit seinen Forclerungen anden ger: es wircl ihm auferlegt, den Götzendienst, den Genussvon Blut und Zerrissenem, iiberhaupt alles was als Greuel clenIsraeliten verunreinigt, zu ineiclen (Lcv 17 s ioff. isf. vgl. dagegenDt 142i Lev 182s). Er soll nicht nur den Sabbat halten uncldarf die Erntefeste mitfeiern, soiiclerii er inuss aucli init den Israelitena,m Versöhiiungstag faste11 (Lev 16 m), darf in der Passahwochekein gesäuertes Erot essen (Ex 12 io, das Fest selber kaiiner nicht begehen, wenn er nicht beschnitten ist), er iiiiiss alIeUebertretungen des Gesetzes siihnen gerade wie die Israeliten(Num 1514 26 29) uncl überhaupt deii Namen Jahves heilig halten(Lev 24 is), - alles das im Interesse Israels, damit innerhalb clesVolkes keine Siinde sei. Dafür allerdings geniesst er rechtlich clen

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