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Hebraische Archaologie

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9 22.1 Die Slrlaven. 161Die Zusatzbestiminiing des Deuteronon~iuiiis (15 isff.),' dass clerSltlave nicht mit leerer Hancl fortgeschickt wercleii solle, zeigtnoch einen aiiclereii Grund: der ganz mittellos entlassene Slilavewar in cler Freiheit iibler daran als vorher, jetzt hatte er selberfiir sich zu sorgen, war der alten Ausbeutung uncl Beclrückung~vieder schntzlos preisgegeben. Dessl~alb lieber Sklave sein als einfreier, aber armer Mann !Das begreift sich, n7enn wir daran denken, dass der Sklavekeineswegs der Willkiir cles l3errn recht- und scliutzlos preisgegebenwar. Das alte Qewolinheitsrecht trat sehr energisch fiirilin ein. Der Herr hatte ltein Recht ihn zu töten wie bei denRömern, eine Schranke, clie um so beinerliensvr7erter ist, als denKindern gegeniiber innerhalb gewisser Grenzen dem Vater clasRecht iiber Leben iincl Tocl zustancl. Freilich wenn zmischen clerZiichtig~iiig des Sklaven uncl deili Tod ein Zeitraum vonmiiiclestenseinem Tag lag, gieng der Herr frei ans, er war durch denVerlustseines Sklaven, cleii er nicht beabsichtigt, schon geiiiig gestraft(Ex 21 so). TQnrcle der Sklave bleibend an seinen1 Leib gescliacligt,verlor er z. B. ein Auge, einen Zalin, so sollte cler Herr ihm dieFreiheit geben (ibid. V. 26). Tötung und Verletzung cler Sklaveneines anderen wurde allerdings nur als Eigentumsbeschädigungbetrachtet, fiir welche eine Entschädigung zu zahlen war ; derDiirchschnittspreis eines Sklaven scheint in der iilteren Köiligszeit30 Sekel gewesen zu sein (Ex 21 eoff.) Vor iiberniassigerAusbeutiiiig cler Arbeitskraft scliützte den Sltlaveii die Einriclitnngdes Sabbats, clie vorzugsweise dem Slilaveii und dem Viehzu Gote Izoinmen sollte (Ex 23 12 Dt 5 isff.). Sogar den eiitlaiifenenSBlaven nahm clas Gesetz durch clas Verbot cler Auslieferungin Schutz (Dt 23 E), und jeclenfalls galt die Auslieferungauch cler alten Sitte keineswegs als etwas Selbstverstäi~dliches,sondern hieng von dem freienWillen der Btaclt ab, in welche sichder Fliiclitling ge~venclet (I Reg 2 39f.). Encllicli will clas Deuteronominindie Sklaven auch an der Festfreude lind an den Opferinahlzeitenteilnel~inen lasseil (12 1s IG ii). nass seine ~veitgehendenForclerungen, nanientlich die Bestimrniing über Freilassungder Sklaven oft umgangen wurden, sieht man aus der eindringlichenMahnung, mit ~velcher sie begleitet sincl: lass dichs nichtverdriessen ! (15 18, vgl. Jer 34 s ff.).so waren die in der Sklaverei geborenen Kinder in der Regel keine Vollblntisrneliten.B eiizing er, Heblaisclie Aicliaologie. 11

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