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Hebraische Archaologie

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0 64.1 Die Opfergesetzgebiin bei P: Die Opferarteil. 447Becleutuiig, als das Rrandolsfer viel leichter den allgemeine11gottesdienstlichen Charakter uncl clie Beziehung auf clie Süiideangenommen hat. Von den eigentlichen Sühnopfern im engstenSinn nnterscheiclet es sich dadurch, dass es nicht wie cliese fiireinen speziellen Fall zur Erlangung der Vergebung für eine einzelneSünde vorgeschrieben ist. Es wird überhaupt gar nichtsdarüher hestirilmt, in welchen Fällen ein Brandopfer iin Unterschiedvon anderen Opfern darzubringen ist. Diese auffallendeTatsache, die wir auch bei Minchah uncl Schelem gefunden haben,erkliirt sich claraiis, dass es selbst für clns Priestergesetz nichtmöglich war, bei allen den Anlässen, bei denen der alte lsraelitefreiwillig geopfert hatte, nunmehr ein Opfer statutarisch zu erlangen.Dass im Uebrigeil P bestrebt war, an Stelle des sc/~elemtnnlichst häufig eine 'ciM/~ zu setzen, zeigt sich clariil, dass er nichtnur Grass- und Kleinvieh, sondern auch Tauben zulässt (Lev114ff.), wodurch es sogar fiir den Arn~en möglich wurde, eiizBrandopfer zu bringen, wälirend dies friiher Sache reicher Leutegewesen war. Seine eigentliche Bedeutung hat das Branclopferals das tägliche Opfer der Gemeinde (till~zid) gefunden, das, bestehendin zwei jiihrigeil Lämmern, jeden Morgen und jecleil Abenclverbrannt wird und so die Grundlage des ganzen Gottcsclienstesbildet (s. S. 442).3.TTeitaus an erster Stelle steheil die eigentlichen Siihnopfer,das Siindopfer uncl das Schuldopfer. Die alte Zeitkannte diese Opferarten überhaupt nicht (vgl. X. 437). Sie fehlengerade da, wo ihre Aufzählung uilerlässlich erscheint (I Sain 314,und Dt 12). Ja selbst (las Heiliglreitsgesetz weiss noch nichts vollihneii, sondern begreift clie Opfer insgesammt unter 'BZdh und%ebltach(Lev 17 5 22 1s). Es vermeidet sogar da, wo eine Busseentrichtet wird, und später 1' ein Schulclopfer verlangt, den Ansdruck'ilscilcim (22 14). Dagegen wurden für gewisse Vergellen,wahrscheinlich kultischer Art, Geldbussen an die Priester bezahlt,welche einen wesentlichen Teil der Einnahmen dieser letzterer1bildeten (I1 Reg 12 17). Die goldenen Miiuse und Pestbeulen,welche die Philister bei Zurückgabe der Lade Jahve verehren,werclen als 'dschdn~ bezeichnet, d. h. als Sühiigeschenke; niit einerbestimmten Opferart, die 'dschilnz genannt worden wäre, liabeasie selbstverständlich nichts zu tun. Erst Ezechiel redet voll'dschd~rz und chnm'th als Opfern (40 39 42 13 44 zo 46 20, vgl. dazudie nähere Bestimmung des Süilclopfers 45 ief.). Mai1 wird wohl

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