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Hebraische Archaologie

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8 60.1 Die Hierarchie des Priesterkodex. 42 7Pür denDienst heiligte denPriester einfeierlicherEin\veiliun gsakt,bestehend iii einem Reinigungsbad, der Bekleidung niit denheiligen Gewänclern (s. U.) und einer Reihe von Opfern, mit cleneiizum Teil besondere Ceremonien, wie das Bestreichen mit Bliit,verbunden waren (Ex 29 Lev 8). Der Sinn dieser Ceremonien,clie zum Teil auf altem Brauch beruhen mögen, ist iin grossenund ganzen klar: die körperliche Reinigung syinbolisirt clie levitischeReinheit, das Bestreiclien mit Blut ist uralter Ritns beieinem Bundesschluss. Dass die zu verbrennenden Opferteile znerstdem Neugeweihten auf clie Hände gelegt werden, deutet ihreIrüiiftigen priesterlichen Rechte und Pflichten an. Die Salbungwird iin Kern von P nur dem Hohepriester zu teil (Ex 29 4-9 29Lev 4 3 5 16 6 13 15 8 12 U. a.), in clen selrnndären Stücken jedochallen Priestern (Ex 28 41 30 22ff. 40 15 Lev 7 36 10 7 Num 3 3).Vor Antritt des Dienstes inussten sich die Priester jedesmalHände und Fiisse waschen (Es 30 17-21 40 30-32). Während ihrerDienstzeit durften sie Ireiiien Wein oder berauschencles Getränketrinken (Lev 10 sff.).Im Dienst trugen diePriester eine besondereKleiclung, welclieaus folgenden Stüclren bestand : 1) kurze, nur Hüfte nncl Scheiikelbedeckende Reinlcleicler (rnikh~zhslne) aus feiner ureisser I~einwand(Byssus); 2) dariiber die Kuttoneth aus Byssus, bis auf die Fiissereichend, mit engen Aermeln; 3) ein Gürtel ans Byssus, iler mit eingewebtenfarbigen Blumen (JOSEPIIUS, Ant. I11 154) das einzigeBunte an der Kleidung war; 4) clie nz~gb&'&/z, eine turbanartigeMiitze. Die meisse Kleidung ist Syinbol der kultischeil Reinheit.C) Das Charakteristisclie an der Stelliing des Ho hepries t e r s ist clie Vereinigung von geistlicher und weltlicherTVürcle (s. 8.422 f.). Als höchster Kultusbeamter mar ernatürlichjederzeit berechtigt, zu opfern. Verpflichtet war er dazu nur einmaliin Jahr, am grossen Versöhnungstag, T\.O er das Siindopferder Gemeinde darbrachte, und vor allem clas Blut desselben insAllerheiligste sprengte. Dieses zn betreten war sein ausschliesslichesVorrecht. Das Gesetz spricht auch davon, class er allein dasLosorakel befragen soll, weiss aber nicht inehr recht zii sagen, waseigentlich darunter zu verstehen ist (Num 2721). Fiir sich selbersollte er täglich ein Speisopfer darbringen, bzw. darbringen lassen,clenn es genügte, wenn er die Kosten desselben bestritt (Lev 6 izffJOSEPHES, Ant.1112 57). Nach JOSEPIIUS pflegte cler Holiepriesteriiur an den Festen und Sabbaten selbst zu fungiren.

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