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Hebraische Archaologie

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344 Dritt,er Teil. 11. Reclit und Gericlit. [$ 47.wittweten Weib cles Oheims mütterlicherseits, und die von Ge-~~isterliinderii. Ini Qrossen und Ganzen entsprechen diese Vorschriftendem, was die vorislainische Sitte der Araber forderteund Muhammed zumGesetz erhob. Aucli römische und griecliisclieSitte verwarf die Ehe mit Mutter, Tochter, Schwester und Tante(vgl. DILLM~IXE z. Lev 18).Das Gesetz selber bezeichnet diese Ehen als lianaariitischeGräuel (Lev 18 3 z4ff.) und gibt sich als Eealitioii der äclit israelitischenSitte dagegen. Allein mit Unrecht. Denn wollte manancli die Vererbung der Weiber von clen Kanaanitern iibernomniensein lassen, so müssen doch die vielen Verwandtenehen, dieuns in der Patriarchensage erzählt werden, als fiir clie echt israelitisclieSitte charakteristisch gelten. Der Vetter Iiatte interallen Freiern den Vorzug (s. S. 141). Jakob liatte zwei Schwesterngleichzeitig zu Frauen, Abraham liatte seine eigene Halbschwesterzur Ehe, und noch zu Davids Zeit galt in des I

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