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Hebraische Archaologie

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322 Dritter Teil. 11. Recht und Gericht. [B 44.Aus dieseln Ursprung des Rechts erklärt sich auch sein U infang,nainentlich die fiir unsere moderne Aiiscliauung auffglligeTatsache, dass alle Vergehen gegen die Religion uncl deii Kultzugleich als Verletzung cles Rechts gelten. Die Vereliruilg desStainmesgottes bildet eberi einen Teil - und iiiclit deii uiiwesentlichsten-- der Staminessitte.2. Die alles beherrschende Gruii cllage cler gaii zenReclitsanscliauung auf dieser Stufe ist das Prinzip derWieclervergeltung. ,,Aiige um Auge; Zahn uni ZahnLL. DieRache ist Gesetz, der Hass clie treibende Kraft. Wilcleii Völkeriaist die Raclisucht clas berechtigtste uncl heiligste Gefiihl: wer sichnicht rächt, ist ehrlos.Das ltanii bei cler Stainmesverfassi~ng iiiclit anders sein.Den11 von staatlicheii Organen, von cleilen der Einzcliie seinRecht bekoniint (iin Gericht), ist iliclit die Rede; es ist vielmehrdem Einzelnen, bzw. cler Familie überlasseil, selbst ihrRecht zu verfolgeii. Stiehlt einer, so mag der Bestohleiie seheii,wie er sich vom Dieb schadlos liält; wird einer ermordet, so ist esSache cler E'amilie, Raclie z~i nehmeii.Das reine jus talionis macht alle Rändel ewig. Es ist einsehr grosser, aber schwer zu niachender Fortschritt, nrenii anStelle der reinen Vergeltung durcli die sich rächeiicle Selbstliilfeclie Komp ensati on clurcli Geld etc. tritt. Damit ist der wichtigsteAnfang für die Ersetzung der Piivatrache durch öffeiltliclieStrafe gegeben; eine Kompensation ltann sich auf clic Dauer clerRegelung durch clie allgeineiiie Sitte nicht entziehen, uncl so ergibtsich clie Heransbildung bestimmter Masse fiir diese Gegenwerte(vgl. Ex 21 22). TVas den Uebergang von cler Talion zur Kompeiisationerleichtert, ist das, dass nebeii der Rachsi~clit iin &feiisclieiidie Habsucht hergeht: ein mir zugefiigter Schaden wird dad~ircllniclit ersetzt, dass ich meine llache kühle uiid den Schnldigeiiebenfalls scliäclige. Da wo die Habsucht, das Vorlangen nacliSchadenersatz stärker ist, als die Rachsucl~t, wircl die Kompensationdnrcli Gelcl und clrgl. der einfaclieii Raclie vorgezogenwerden.Eine dritte Stiife bilclet dann das eigentliche Strafreclit, fiirwelches charaltteristisch ist, class die Gesellschaft clie Rache demEinzelnen abnimmt. Die Raclie wird so zur Strafe, es ist dasgemeinsame Iiiteresse, welches sie regelt. Die Sitte und spnter dasgeschriebene Gesetz bestiininten clie Strafart und das Strafnlass,

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