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Hebraische Archaologie

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444 Vierter Teil. 111. Die Opfer. [D 64.durchmengt ,in Brocken' (also wohl irgeiiclwie zubereitet) alsGanzopfer verbrannt (Lev 6 12 ff.). Das Privatspeisopfer wird inverschiedenen Forinen zugelassen (Lev 2). Prinzipiell als selbständigesOpfer anerkannt l, scheint es doch selten gewesen zusein; meist ist es Zugabe zu schelevz und 'dlcil~(Nuin 15 1-i~Lev 7 iiff.).Dieses Zuriicbtreten cler Mincliah hängt niit der Bühiietheorievon P zusammen. Ezechiel, der schon die Sühne als Zmleck clesOpferinstituts ansieht, schreibt koiisequei~terTTTeise aacli der Miiichahdie Wirkung der Kapparah zu (45 isff.). Dasselbe sollte manauch bei P erwarten, allein weder clirekt noch iildirekt wird hierdein Speisopfer sühneiide Kraft zuerkannt 2. Diese auffallende Inkonsequenzerklärt sich nur daraus, dass bei P als oberster Satzgilt: ohne Blut lieine Süline. Dem muss sich cler andere Gedanke,der bei Ezechiel im Vordergrund stellt, class alle Opfer dein Zweckcler Sühne dienen, uaterordnen. Die Konsequeilz der Vereinigungbeider Sätze wäre die vollständige Unterdriickung der selbständigenMinchah gewesen. Diese ist bei cler früheren Bedentniig der Miiichanicht inöglich; darum stellt P sie möglichst zuriick, so dass sieganz den Eindruck eines liistorisc2ieri Ueberbleibsels inacht, initdem P iii seinem Opferscherna i~icl-it viel anztifangen weiss.Daraus erklärt sich auch, dass P darüber nichts zu sagenweiss, in welcheii Fällen eine Mincliali selbstäiidig dargebrachtwerden soll, abgeselieil vom t&fnicl der Priester. Seine individuelleBedeutung hat das Speisopfer ganz, noch vollstäiidiger alsdas Schelem verloren (s. U.).3. Das IVeihraucliopfer (&q%r.et/z) ist der alten Zeitganz unbekannt. Es wird zuin ersten Mal von Jeremia erwähnt(6 20) uiid zwar als etwas selteiies, claher kostbares, aber auchals etwas unnötiges. Das Stillsc2iweigen der älteren Litteraturkann nicht Zufall sein; man wird also ailnelimeil inüssen, dass es' Lev 2 (dem Kern von P angehörig) hat unstreitig das selbstäncligeSpeisopfer des Privatmanncs im Auge. Die einzigen Fille, wo sonst eineselbständige lIincha11 im Gesetz erwihnt ist, sind Xnm 5 ij beim Eiferopferund Lev 5 iif. 11eim Sündopfer als Surrogat f~ir ein Tieropfer.Das Sündopfer ans Semmelinehl, das dein Aermsten als Surrogat fürein Paar Ta~iben gestattet wird (Lev 5 ii), ist ganz deutlich eine Ausnahine,welche als solche die Regel bcstätigt, dass das Speisopfer nicht siihnenkann. In den anderen Fällen (Ex 29 33 Lev 14 10-32 9 7) ist clie AIinchahimmer nur Beigabe zu einein blutigen Opfer iincl iiimmt als solclie an clerWirkung des ganzen Opfers Teil.

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