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Hebraische Archaologie

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306 Dritter Teil. I. Verfassung und Verwaltuiig. 42.Gegenteil den Eindruclr, als ob Saul ganz wie jene ,Richter' inFriedenszeiten zieiiilich zurüclrgetrete~i wäre. Er hat keine grosseResidenz, auf seinem väterliche11 Erbgut in Gibea bleibt er auchals König; er liat lreine Beamten, clie clas Volk regieren uiicl clasLand in seinem Namen verwalten, von solclien wäre uns sicher sogut wie von denen Davids iiiid Salomos berichtet. Aaclers wird clas,soweit wir aus unseren Berichten eiitneliineii li-öniieii, unter Daviclund Saloriio. Tin wesentlichen gieag freilich auch jetzt noch nnclspäter das Regieren in1 Richt en auf; schci~~ll&, ,der Richter', ist diealte BezeichniiiigdesKönigs (Jes 1G 5 Dt 17912 IIReg 165). Auchdieser Uebergang der Gerichtsbarlieit von den Geschlechtshäiipteriiauf den König hat sich langsam vollzogen (näheres s. 5 45), aber inseinen Gruncllagen war er init cler Errichtung des Königtiims gegeben.Es war f ~ jene r alte Zeit et~vas ganz Selbstverst51idliches,dass der König der oberste Richter var, hatte er clocli am meistenlIaclit, wer aber clie Macht hatte, der hatte zugleich auch clasGericht. Ein zweifaches ist clie Folge davon : einmal mnsste durchden Uebergailg der Gerichtsbarkeit auf deii ICöiiig noch mehr alsdurch seine Stellung als Heerfiihrer die Macht der alten s@n& derGeschlechter vermindert werden, wenn ihrem Gericht rlie ~viclitigerenSachen entzogen ~vnrdei~, uiid jeder iiber ihren Kopf hinweg,ja gegen ihren Urteilsspruch sich an clen König wenden konnte.Damit war dein letzten Rest von Staminverfassung, der Gerichtsbarkeitclei G;esclilechter, die sich allerdings noch bis über dieZeit cles Dt hinaus erhalteil liat, schliesslicli der Boclen entzogen.Sodnnn aber rrruclis, was diesen an Macht genominen wurde, denköniglichen Beamten zu. Aiicli sie erhielten eiiieii Teil dieserköniglicheil Jurisdiktion, auch ihre Verwaltui~gstätiglieit bestandwesentlich in1 Richten. Sie sprachen Recht iiii Namen cles Königs.Zum Vorteil cles Rechts scl-ilug dies freilich liei~~esmegs aus. Derstehenc1eVorwrirf der Propheten gegeii die liöiiigliclieii Beamten,die ,Zichtert schlechtreg, geht auf Bestechlichkeit iincl Parteilichkeit.4. Für das antike Denken war es meiterhiii etwas Selbstveistänclliches,dass der König sein Volk auch der Gottheit gegeiiübervertrat, niit anderen Worten, dass er der oberste Priest erwar. Nicht iiur haben Saul und David selbst geopfert (I Sani 1433ff.I1 Sani G 13 U. a.) - dazu bedurfte es in jener Zeit. wo jeder nacliBelieben opfern konnte, nicht cler priesterlichen Würde -, soiidernsie verrichteten eigentlich lxiesterliche Funktionen: ein Da-

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