12.07.2015 Views

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

VATANDAŞ LIK, GÖÇ, MOLTEC İ VE YABANCILAR HUKUKUNDAK İ GÜNaL GEU ŞMELERnach Ş 4 Abs. 3 StAG' 9 durch Geburt ini Bundesgebiet (lus so1120) BE İTRAG:die deutsche Staatsbürgerschaft neben einer ausIndischenStaatsangehörigkeit erworben haben oder gem Ş 4ob StAGpriv<strong>il</strong>egiert eingebürgert worden sind. Diese Personen müssennach Ş 29 StAG bei Erreichen der VolIjhrigkeit, also mit Vollendungdes 18. Lebensjahres erkIren, ob sie d ıe deutsche oder dIeausIndische Staatsangehörigkeit behalten wolien» Wird biszur Voltendung des 23. Lebensjahres keine Erkirung abgegeben,tritt automatisch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeitein2 3 Gleiches giit für den Fali, dass sich diese Personennach Erreichen.der VoItjhrigkeit für die ausIndische Staatsangehörigkeitentscheiden und dies gegenüber der zustndigenBehörde erkIren. 24 Entscheiden sich diese Personen für das Beibehattender deutschen Staatsangehörigkeit, müssen sie gemöE29 Abs. 3 S. 1 StAG die Aufgabe oder den Verlust der ausIn-KABA SOINEIDER19Gem Ş 4 Abs. 3 StAG erwirbt ein Kind auslöndischer Eltem durch dIe Geburt1m Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternte<strong>il</strong>t. seit acht Jahren rechtmö$ig seinen gewöhnfichen Aufenthalt 1m lnland hatund2. ein unbefri st et es Aufentha!tsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweizoder dessen Fam<strong>il</strong>ienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis a4 Grunddes Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europöischen Gemeinschaftund ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaftandererseits über dIe Freizügigkeit (8GB!. 2001 ii, S. 8w) besitzt.20his safi: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland. 1m Gegensatzhierzu his sanguinis: Erwerb der Staatsangehörigkeit der Eltem durchAbstammung.21Nach Ş 40b StAG ist ein Ausklnder, der am 1. ianuar 2000 rechtmd$ig seinengewöhnlichen Aufent halt 1m Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht yol-Iendet hat, auf Antrag einzubürgern, wenn bel seiner Geburt dIe Voraussetzungendes Abs. 3 Satz t vorgelegen ha ben und weiter vorliegen. Der Antragkonnte bis zum 31.12.2000 gestellt werden. -DIe ersten FIIe in der Praxis gibt es seit dem 1.1.2008. 1m iahr 2008 mussten3.316 Personen optieren. in den Folgejahren bis 2017 werden voraussichtlichjhrIich weitere 3.800 bis ni 7.000 Personen von der Regelung betroflensein. Ab 2018 wird mit einer Steigerung der ZahI der Betroflenen auf ca.40000 jhrIich gerechnet, vgl. http:/)www.wider-den-optionszwang.de ./hintergrund.html (15.6.2009).VgI. Ş 29Abs.2S.2StAG.24vgl. Ş 29 Abs. 2 S. 1 StAG.121

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!