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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTLJELLE ENTW İ CKLUNGEN 1M STAATSANGEHÖRIGKEITS -, AUSLİNDER- UND FLÜ(HTLINGSRECHJEntgegen dieser Bestimmung sieht das deutsche StAG denMJiASCHNEIDER Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht nur bel MinderjShrigen,sondern auch bel Erwachsenen yor, wenn die Voraussetzungen,dIe zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeitgeführt haben, nicht mehr erfülit sind. DIe Verfasser des europaischenAbkommens woliten zum BeispieI Fölle, in denen ein Kindaufgrund seiner Abstammung die Staatsangehörigkeit eines Landeserworben hat, sich spter jedoch herausstellt, das es sichnicht um das Ieibliche Kind des Vaters oder der Mutter handeit,unter Art. 7 Abs. 1 lIt. f) gefasst wissen. 5-c. Der Vorbehait zu Art. 7 lit. g)Der dritte Vorbehait Deutschiands zu Art. 7 bezieht sich auflit. g), also den Verlust der Staatsangehörigket bel der Adoptioneines Kindes.Entgegen dieser Vorschrift tritt gemI3 Ş 27 StAG der Verlustder deutschen Staatsangehörigkeit auch bel Adoption einer erwachsenenPerson ein, wenn die adoptierte Ferson dadurch dIeStaatsangehörigkeit des Annehmenden erwirbt und nicht mit elnemdeutschen Elternte<strong>il</strong> verwandt bleibt. 27 StAG erfasst mithinauch vollj5hrige deutsche Staatsangehörige, we<strong>il</strong> diese beider Adoption selbst mitwirken und damit selbst über ihre Staatsangehörigkeitentscheiden können. Der deutsche Gesetzgeberwolite hierdurch eine Besserstellung Volij5hriger gegenüber Kmdem,die vertreten werden, vermeiden. AuRerdem wolite er etneUngleichbehandlung der VoIIjhrigen, dIe kraft Cesetzes infolgeeinerAdoption eine ausindische Staatsangehörigkeit erwerben,und den VoItjhrigen, dIe eine ausl5ndische Staatsangehörigkeitfreiw<strong>il</strong>lig 1m Zusammenhang mit einer Adoption erwerben, vermeiden.55Da es sich bel den von den ietzten beiden Vorbehalten erfasstenFlIen um wenige EinzeIfIIe in der Praxis handeln dürfte,130VgI. expfcnatory report; Nr. 73.VgI. BT-Drs. 7/3061,5.67.

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