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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞLIK, GÖÇ, MÜLTEC İ YE YASANCILAR IILJKUKUNDAK İ GÜNCEL GEL İŞ MELERGleiches g<strong>il</strong>tfürdie F ğ lle, in denen auf einer der beiden Seiten d ı e BE İTRAG:Wehrpflicht nicht existtert.KATJASUINEIDER<strong>il</strong>i. DIe Erklörungen Deutschlands bezügiichdes AbkommensNeben den bereits eri ğuterten Vorbehaiten hat dIe BundesrepublikDeutschlnd zwei Erklörungen bel der Ratifikation desAbkommens abgegeben.Diese ErkIrungen haben das Ziel, Missverstndnissen überdie Anwendung des deutschen Rechts vorzubeugen. Es handeitsich alsa tim keine Vorbehalte 1m eigentlichen Sinne.1. DIe Erklürung zu Art. 8 des AbkommensDie erste Erklörung betrifrt den in Art. 8 des Abkommens geregeltenVerlust der Staatsangehörigkeit auf Verantassung derPerson. 56 Nach dieser Bestimmung muss jederVertragsstaat dieAufgabe seiner Staatsangehörigkeit gestatten, sofern die Betreffendendadurch nicht staatenlos werden.Allerdings kann gernâ g Art. 8 Abs. 2 des Abkommens ein Vertragsstaatin seinem innerstaatlichen Recht vorsehen, dass dIeAufgabe nur von Staatsangehörigen bewirkt werden kann, d ıeihren gewöhnlichen Aufenthalt 1m Ausland haben. Weitere Versagungsgründesind nicht zuIssig.Entgegen dieser Vorschrift bestimmt 22 StAG, dass Wehrpflichtige57 und alie Personen, die in Deutschland in einem öFent-Der Wortlaut des Artikel 8 - Verlust der Staatsangehörigkeit at ıf Veranlassungder Person:ı. Jeder Vertragsstaat gestattet dIe Aufgabe seirıer Staatsangehörigkeit, 50-fern <strong>il</strong>ie Betreftenden dadurch nicht staatenlos werden.2. Eh Vertragsstaat kann iri seinem innerstaatlichen Recht jedoch vorsehen,dass <strong>il</strong>ie Aufgabe nur von Staatsarıgehörigen bewirkt werden kann, dIe ihrengewöhnfichen Auferıthat fm Ausfand haberi.Der Personenkreis der Wehrpflichtigen ergibt sich aus 1,3,49 WPfİG. Hier-IJ

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