12.07.2015 Views

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

AKTUELLE ENİWICKLUNGEN 1M STMTSANGEHÖRIGKEJTS -, ALISLANDER- UND FLÜCHTUNGSRECHTBEITRAG:CHRISİOPHSCHUIMCHER-HIDEBRANDf. DIe Nachentrichtung von Beitrgen in d ıetürkische Versicherung nacl ı dem Gesetz Nr. 3201Nach diesem Gesetz 3 haben türkische StaatsangehörigedIe Möglichkeit, sich für nachweislich 1m Ausland versicherteZeiten bei einem türkischen SoziaIversicherungstrger nachzuversichem.Dies giit auch für Zeiten der Arbeitslosigkeit undfür Zeiten, ,,die ais Hausfrau zurückgelegt" wurden. Mit dieserNachentrichtung erwerben die türkischen Migranten mit relativgünstigen Beitragsstzen volle Leistungen aus der türkischenRentenversicherung. Mittlerwe<strong>il</strong>e haben über 500.000 Personenhiervon Gebrauch gemacht. Der Grund für diese hohe Zahi liegtoffensichtlich in der relativ hohen Rendite. Die Nachentrichtungwird ais Priv<strong>il</strong>egierung verstanden.Das Gesetz ist allerdings für AuBenstehende r ıicht leicht verstndlich,so dass hier zahireiche Auslegungsfragen often bleiben,die te<strong>il</strong>weise in den Durchführungsverordnungen (DVOen)geregeit werden. in 3 des Runderlasses vom 2. Januar 2009 wirdausgeführt, dass eine Nachentrichtung nicht für Zeiten erfolgenkann, dIe yor Erwerb oder nach Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit<strong>il</strong>egen. Dies bedeutet, dass durch den Erwerb derdeutschen Staatsangehörigkeit, mit der in der Regel der Verlustder türkischen Staatsangehörigkeit verbunden ist, das Recht zurNachentricl-ıtung erheblich eingeschr5nkt ist. Bel Antragste<strong>il</strong>ungauf Nachentr!chtung der konkreten Beitrge muss d ıe türkischeStaatsangehörigkeit nachgewiesen werden. DIe türkische Rentekann aber nur erbracht werden, wenn der Betroffene die ,,endgültigeRückkehr" nachweist. DIe DVO vom 6. November 2008definiert in l ıt. d) den Begriff wie folgt: Es liegt eine ,,endgüitigeRückkehr" yor, wenn die Beschftigung fm Ausland des Antragstellersauf Zuweisung einer Rente abgeschlossen ist und erGesetz Nr. 3201 v. 8.5.1985 (Yurt dışında bulunan Türk vatanda şlarının yurtdışında geçen sürelerinin sosyal güvenllkleri bak ımından değerlendir<strong>il</strong>mesihakk ında kanun), Resmi Gazete v. 22.5.1985, say ı: 18761.Resmi Gazete v. 6.11.2oo8, Say ı: 27046 (Yurtd ışında geçen sürelerinborçland ınlmas ı ve değerlendir<strong>il</strong>mesine <strong>il</strong>işkin yönetmelik).516

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!