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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTİJEIIS ENİWICKLUNGEN 1M STLATSANGEHÖRIGKEITS -, AIJS İANDER- tRW FÜCHTI.INGSRECHTOf URAG: empfundenen Verwaltungsverfahrens hinweg zu heifen - eineARCE1MU Situation d ıe in verschjedenen deutschen BundesIndem nachder votIstndigen oder te<strong>il</strong>weisen Abschaffung des Widerspruchverfahrensnur alizu bekannt isV 5 Andererseits wird hiermit einRechtsbehelf eingerumt, den der Gesetzgeber offenkundignicht gewoUt hat und von dessen Existenz d ıe erfolgiosen Antragstellereines Visums jedenfalis nicht oflizle<strong>il</strong> in Kenntnis gesetztwerden, wenn sich auch auf vereinzelten Internet-Seitendeutscher Auslandsvertretungen, z.B. des Generalkonsulats derBundesrepublik Deutschland in St. PetersbuRG, früher Hinweiseauf die Möglichkeit eines Remonstrationsverfahrens bei gleichzeitigerHervorbebung der Unanfechtbarkeit von Visumsversagungenfinden lie gen. 11 Es erscheint überdies fraglich, ob miteinem solchen auergesetzIichen Rechtsbehelf den Anforderungendes effektiven Rechtsschutzes entsprochen werden kann.Vorzugswürdig erschiene es daher, dass der Gesetzgeber - wenndenn ein praktisches Bedürfnis hierfür besteht - das förmlichewiderspruchsverfahren bel der V ısumserte<strong>il</strong>ung mit der Magabefür anwendbar erkIrt, dass dIe von der Auslandsvertretungerlassenen Visumsversagungen über eine Begründung und ordnungsgemSeRechtsbel- ıelfsbeiehrung verfügen. Solite der Gesetzgebersich nicht für diese Alternative entscheiden, dann ist- wie derzeit - davon auszugehen, dass auergesetzIiche Verwa!-tungsverfahren grundsatzlich nicht statthaft sind.Zwar besteht auf der Grundiage des AufenthG regeImigkein subjektives Recht auf Erte<strong>il</strong>ung eines Visums, 17 50 dass eshuflg an einer wesentlichen Voraussetzung für den Schutz einesansonsten bestehenden öffentlichen Rechts 1.5. von Art. 19 Abs.4GG fehit. Es ist jedoch nicht volikommen auszuschlie gen, dass15 vgl. eingehenc! hierzu: RüsseI, NVwZ 2006, S. 523; Lindner, BayvBl. 2005,S.65; Biermann, ZUR 2006, 5.282; Schneider, LKV 2004,5. 207.16 Entsprechende Hinweise waren unter,,http://www.sankt-petersburg.diplo .delVertretung/stpetersbumJde/o ılVisabestirnmungen/FAOJFAOAbIehnung_Seıte.html" zu sehen. Mittlerwe<strong>il</strong>e ist d ıe Internet-Seite zwar gendertworden, ein Ausdruck der früheren Fassung (Stand: Il .5.2009) Iiegtdem Verfasser jedoch yor.17VgI. vc Berlin v. 17.6.2004,14v 6.03, juris.568

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