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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTIJELII ENTWI(KLUNGEN 1M STAATSANGEHÖRIGKEITS -, AUSLNDER- UND FÜCHTLINGSRECHTBEITP£: setzgeberische Eckpunkte waren zunchst d ıe Einführung vonKAY HA İLBRONNER Rechtsansprüchen auf Linbürgerung ins AusIG v. 9. Juli 19902 unddIe Erweiterung des Katalogs von Ausnahmen vom Erfordernisder Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.2. Das Gesetz zur Reform desStaatsangehörigkeitsrechts von 1999DIe staatsangehörigkeitsrechtiiche Entwicklung fand einenvorisufigen Abschluss in der Ablösung des RuStAG V. 22. Juli 1913durch das Staatsangehörigkeitsrecht auf Grund des StAngRG v.15. Juli 1999, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat und seither dIeGrundiage für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht darstellt.Konzipiert wurde das Gesetz allerdings ak 1. Phase einer nochumfassenderen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. 4 Mitdem Staatsangehörigkeitsgesetz wurde der gesetzliche Erwerbdes deutschen Staatsangehörigkeitsrechts unter zeitwe<strong>il</strong>igerHinnahme der Mehrstaatigkeit bis zum Erwerb der Volljshrigkeittür in Deutschland geborene Kinder ausIndischer Eltern mit gesicherternAufenthaltsstatus und mehrjhrigem Aufenthalt (vgl.Ş 4 Abs. 3 StAG) eingeführt. Der Katalog der Einbürgerungsansprüchewurde erweitert und neue Verlustgründe in das Gesetzeingefügt. Rechtspolitische Grundiage der gesetzgeberischenReformbemühungen war dIe im Jahr 1990 bereits begonneneDiskussion um die Integration. DIe faktischen Vernderungen inZahi, Aufenthaltsdauer und Zusammensetzung der 1m Bundesgebietdauerhaft tebenden aust5ndischer Bevölkerung seit denAnwerbevereinbarungen der unmittelbaren Nachkriegszeit biszum Beginr ı dieses Jahrhunderts finden sich bereits in den umdas Staatsangehörigkeitsrecht mit groer Heftigkeit geführtenrechtspolitischen Diskussionen um dIe richtigen Integrationskonzepte",den Stellenwert des Grundsatzes der Vermeidung2 Zur Kommentierung der 85-91 und 102a AusIG vgL Halibronner, in:Ha<strong>il</strong>bronner/Renner, Staatsangehôrigkeitsrecht, 3. Auf]. 2001, Te<strong>il</strong> Il C.BGBI. 1999 1, S. 1618.VgI. Haiibror ıner, NVWZ 1999, S. 1273; Renner, ZAR 1999, S. 154; ders., NJ2000,S.15.

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