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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTUELL[ ENTWI(KLUNGEN 1M STMTSANGEIIÖRIGKEITS -, AUSLANDER- UND FLÜCHTLINGSRECHTBEITRAG: Genehmigung muss jedoch yor dem Erwerb einer ausndischenRE İNHARORX Staatsangehörigkeit, kann also n[cht nachtrgIich eingeholt werden.2. Auswirkungen der Neuregetung auftürkischstömmige DeutscheDurch den Wegfall der »Inlandsklauselcc wird insbesondereder früher hufigen Praxis, dass türkische Staatsangehörige nachder Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit und derEinbürgerung im Inland unverzüglich d ıe türkische Staatsangehörigkeitohne nachte<strong>il</strong>ige Folgen für ihre deutsche Staatsangehörigkeitwieder erlangen konnten, der Boden entzogen. 25 DasSundesverfassungsgericht hat dIe gesetzgeberische Absicht,durch Aufhebung dieser Klausel eine derartige "Missbrauchsmöglichkeit"zu beseitigen, ausdrücklich für legitim angesehen.'6DIe Einschtzung, dass sich durch dIe frühere Praxis türkischerEinbürgerungsbewerber dIe Entstehung von Mehrstaatigkeit umeine fünfstellige Zahi erhöht habe, 27 erscheint alierdings bel weltemüberzogen und wird auch nicht belegt.Mit der Aufhebung der Inlandsklausel hat der Gesetzgeberinsbesondere jene türkische Einbürgerungsbewerber besondershart getroffen, dIe mehrere Jahre yor dem Inkraftreten desStARC nach der deutschen Einbürgerung ihre türkische Staatsangehörigkeitwieder beantragt hatten und zu diesem Zeitpunktgar nicht damit rechnen mussten, dass Jahre nach ihrem nichtbeschiedenen Wiedereinbürgerungsantrag der deutsche GesetzgeberdIe Inlandsklausel streichen werde. Der Verlusttatbestandtritt jedoch auch dann ein, wenn der Betroftene sich über denZeitpunkt des Erwerbs der ausIndischen Staatsangehörigkeitİrrt.8Renner, LAR 1999, 154 (16o); Weber, DVBI. 2000, 369 (371); von Mongoldt,LAR 1999, 243 (251); Uslucan, InfAus İ R 2005, 207 (208).BVerfG (Kanı mer), NVwZ 2007, 441 (442).27 Renner, ZAR 1999,154(160).BVerfG (Kanı mer), NVwZ 2001,1393.174

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