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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTUELIE ENTWIO(LIJNGEN 1M STAATSANGEHÖRIGKEIJS -, ALJSL İNDER- UND FLÜCHTLINGSRECHTBf İJkAG: dIe beiden zentralen Hindernisse gegen eine optimale Integrati-REINHAROMARX on vorgestellt, die insbesondere d ıe türkischstmmige Wohnbevölkerungbetrifft, nmIich de Aufhebung der Inlandspriv<strong>il</strong>egierungund das Optionsmodell.<strong>il</strong>i. Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit1m deutschen StaatsangehörigkeitsrechtNach aligemeinem Völkerrecht wird Mehrstaatigkeit nichtais unzuIssig angesehen.° DIe Staatenpraxis ist in diesem Gesichtspunktsehr uneinheitlich. Eine Reihe von europischenStaaten wi<strong>il</strong> in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis MehrstaatigkettregeIm5rig nicht hinnehmen, in anderen ist dIe Beibehaltungder bisherigen Staatsangehörigkeit grunds5tzlich kem1-1 indernis gegen dIe Einbürgerung.bo Fine überwiegende, gegendie Hinnahme von Mehrstaatigkeit gerichtete Staatenpraxishlkann daher kaum festgestellt werden. Weder ini 19. Jahrhundertwurde noch jetzt wird Mehrstaatigkeit systematisch bekmpft.Zwar hat es auch im 19. Jahrhundert Versuche gegeben, Mehrstaatigkeiteinzuschr5nken. Prominentes BeispeI hierfür sind diesogenannten Bancroft-Vertrüge zwischen den Vereinigten Staatenvon Amerika und einigen europischen Staaten, inter diesenauch der Norddeutsche Bund, welche die Vereinbarung enthielten,dass nach fünfihrigem Aufenthalt in den Vereinigten Staatendie Einbürgerung gegenseitig anerkannt und an die bisherigeStaatsangehörigkeit nicht mehr angeknüpft wurde21Darüber hinaus unterblieben jedoch ernsthafte Anstrengungenzur Reduzierung der Mehrstaatigkeit. Gerade die Entwicklungdes Vertragsrechts verdeutlicht den dramatischen Wandel,den die Staatenpraxis in dieser Frage in den Ietzten JahrzehntenS. hierzu Marx, in: GK-StAR, IV —2, Einführung zu 1 StAG Rdn. 389 bis 400.10De Croot, Staatsangehörigkeitsrecht ini Wandel, 1989, S. 261.So aber Ziemske, Die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz,1995, 5. 19912 Breun!g, DVBI. 1975, 758 (762 FN 36); de Croot, Staatsangehörigkeitsrechtini Wandel, 1989, S. 320; s. hierzu auch Marx, in: GK-StAR, IV - 2, 17 StACRdn. 16 t.168

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