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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTUELLE ENİWICKIUNGEN 1M SJMTSANGEHÖRIGKEITS -, A1$SIANDER- UND FLÜCHTL İ NGSRECHTBEITRAG: wenn diese Partizipation bis heute nur in einigen wenigen ün-MFHMErok4Yu ı dem, und auch dort nur begrenzt, ak verwirklicht angesehenwerden kann, Iieferten d ıe Debatten in den siebziger Jahren Anstösse,d ıe zur Etab<strong>il</strong>erung von politisch-rechtlichen Instrumentenwie den Auslnderbeirten ab Antang der achtziger Jahreführten.Der letzte Punkt verweist auf die lnteraktivitt von gese<strong>il</strong>schaftlichemEngagement und Politik. Ein weiteres Beispiel hiertürist das Memorandum des damaligen AuslnderbeauftragtenHeinz Kühn von September 1979, in dem versucht wurde, dergese<strong>il</strong>schafthchen Dimension in ali ihren oben dargeste<strong>il</strong>tenFormen und insbesondere dem Thema integration, auf oflülellerEbene Rechnung zu tragen. Dies spiegeite sich in Forderungenwie der nach Anerkennung der faktischen Einwanderung,nach einem Recht auf Einbürgerung und nach Einrumung deskommunalen (aktiven) Wahlrechts tür Ausinder wieder (KÜH N1979). Der Crundgehalt dieser Forderungen bestand darin, d ıe(aus dem Auslnderrecht resultierende) staatliche Dispositionsbefugnisüber d ıe Auslnder abzubauen, und sie ak aktiv amdeutschen geselischaftiichen Leben te<strong>il</strong>nehmende Minderheitanzuerkennen. Auch wurde zum ersten Mal in der deutschenNachkriegsgeschichte d ıe bis heute nicht verwirkiichte doppeiteStaatsangehörigkeit ais wichtiger ıntegrativer Bestandte<strong>il</strong> vonAusInderpolitik in die rechtspolitische Debatte eingeführt (OKY-AYUZ 1993: 200ft.). Auf diese Problematik wird spöter noch einmalund deta ıliierter eingegangen werden, biidet sie doch einender wichtigsten Eck- und Stre ıtpunkte gegenwrtiger auslnderpolitischerEntwicklungen.Trotz ali dieser aut lange Sicht ais positiv tür d ıe Integrationder Ausinder zu bewertenden Entwickiungen in den siebzigerJahren des vorigen Jahrhunderts blieb doch auch in dieser Periodedas der Auslnderpolitik zugrundel ıegende Ausi5nderrechtak ,,Ausnahmerecht" witerhin bestehen. Denn misst man seineKriterien am Ma[stab (klassisch-iiberaler) bürgeriicher Rechtsnormen,50 ist aut dem Gebiet der Beziehung zw ıschen Auslnderund bürgeriichem Staat von ,,positiver" Verrechtiichung türd ıe Aus15nder nicht zu sprechen. Die drei zentralen Kategorien282

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