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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTIJELLE ENTWICKLLJNGEN 1M STMrSANGEHÖRIGKEITS -, AUSLANDER- UND FLQCHTIJNOSREC İIT6EITRAG: Denn obwohl gemJ4 der ŞŞ 3 Nr. 4,7 StAG am Ende des Ver-WJASUiNEIDER fahrens dIe deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird, istdas Aufnahmever-fahrerı nicht auf den Erwerb der deutschenStaatsangehörigkeit gerichtet oder Bestandte<strong>il</strong> eines solchenVerfahrens. Wesentliches Ziel dieses Verfahrens ist vieimehr, inDeutschland Aufnahme zu finden, also einreisen und sich 1m Bundesgebietniederlassen zu dürfen.Aufgrund des automatischen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeitkraft Gesetzes 1m Zeitpunkt der Ausstellung derSptaussiedierbescheinigung handeit es sich hierbel zwar umeine Sonderbehandlung deutscher Volkszugehöriger und derenEhegatten oder Abkömmiinge. Diese ist jedoch ais eine Formder Kompensation für das von dieser Bevölkerungsgruppe inder Vergangenheit erlittene Unrecht anzusehen und stelit mithinkeine ungerechtfertigte Bevorzugung 1m Sinne des Art. 5 Abs. 1des Abkommens aufgrund der nationalen Herkunft oder Volkszugehörigkeitdar. 64 Zudem kann dIe bevorzugte Behandiung derStatusdeutschen bel der Gewhrung der deutschen Staatsangehörigkeitmit deren besonderen Bindung an dIe BundesrepublikDeutschland durch dIe Sprache und Abstammung gerechtfertigtwerden.65IV. ResümeeDie Verabschiedung des Europischen Übereinkommensüber dIe Staatsangehörigkeit ist ein wichtiger Schritt für dre Harmonisterungder nationalen Gesetze auf dem Geblet des Staatsangehörigkeitsrechts.Das Abkommen stelit zwar keine wesent-Iich neuen Grunds5tze auf, bündeit jedoch erstmalig a<strong>il</strong>e grundlegendenstaatsangehörigkeitsrechtlichen Aspekte in einer völkerrechtlichenKodifikation und systemattsiert dIe Erwerbs- undVeriusttatbest5nde. Somit werden dIe grötenteiIs zwar schonbestehenden Prinzipien auch für dIe Staaten verbindlich; dIe an-64 So auch Knocke, 5.265 (o. Fn. 2).Siche zu diesem Rechtfertigungsgrund explanatory report, Nr. 40.136

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