12.07.2015 Views

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

AXTUELİE ENTWICKIUNGEN 1M STAATSANGEHÖRIGKEITS -, AUSUNDER- UND FLÜCHTL İ NGSRECHT8EITRAG b. Das EU-RichtlinienumsetzungsgesetzYYHMI£RONNERDurch Art. 5 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- undasylrechtlicher Richtlinien der Europischen Union vom 19. August2007 ist das Staatsangehörigkeitsrecht in einer Reihe vonPunkten ge5ndert worden. Zur Begründung des Gesetzentwurfsführt dIe Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf aus, dass,,seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15.Juli 1999 punktuelle Anderungen erforderlich geworden seien,denen durch eine Anderung des StaatsangehörigkeitsgesetzesRechnung getragen werden soli. D ıe Anderungen zum Staatsangehörigkeftsrechtumfassen insbesondere dIe Aufhebunggegenstandslos gewordener Regelungen sowie den weiterenpunktuellen Anderungsbedarf: neuer Erwerbsgrund durch langjhrigeBehandlung ais deutscher Staatsangehöriger, Ausgestaltungder Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit aisVerwaltungsakt mit rechtsgestaltender Wirkung und Schaffungbereichsspezifischer, datenschutzrechtlicher Regelungen". 19 Aisgegenstandslos aufgehoben wurde insbesondere Ş 2. DIe bedeutsamsteAnderung betrifft die Schaffung eines erneuten Erwerbsgrundesin Ş 3 um den Grund der jahrelangen Behandlungals deutsche Staatsangehörige. Damrt sol! dIe Rechtssicherheit,insbesondere in den Bereichen, in denen d ıe deutsche Staatsangehörigkeitvorausgesetzt wird (Wahlrecht, Beamtenrechtetc.) gesichert werden. Erfasst werden auch FIIe, in denen zumZeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesnderung bereits seitmind. 12 Jahren eine Behandlung ais deutsche Staatsangehörigestattgefunden hat. 30 Ş 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 ist dahin neu gefasst worden,dass zum Zweck der ,,besseren Lesbarkeit der Vorschrift"auf ein bestehendes unbefristetes Aufenthaltsrecht abgestelltund, abgesehen von der vertragsrechtlichen Regelung für diefreizügigkeltsberechtigten Schweizer, auf die bisher vorgeseheneAufzhtung von Aufenthaltsstatus und —titel verzichtet wird.31BGBI. 2007 1, S. 1970.29 BT-Drs. 16/5065; BR-Drs. 22410730zu den Einzelhciten vgl. ErIuterungen zu 3.31 Vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 227; zu den Einzelheiten vg!. ErIuterungen zu 4.16

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!