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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞLIK, GÇ, MÜLTEC İ VE YABANCILAR HIJKUKIJNDAK İ GÜNCEL GEL İŞMELERDIe Aufhebung des Inlandspriv<strong>il</strong>egs wie auch dIe Einfüh- BEITRAGrung des Optionsmodells sind besondere Auspr5gungen des REINHARD?MRXdeutschen Prinzips der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. BeldeRechtsnderungen verfolgen das Ziel, nach Möglichkeit Mehrstaatigkeitzu vem ıeiden, obwohl dieses Prinzip auch 1m deutschenRecht schon seit langem nicht mehr strikt eingehaltenwerden kann und auch nicht wird. Belde Anderungen habenzwar abstrakt-generellen Charakter, d.h. sie betreffen alle, aufdIe dIe entsprechenden gesetzlichen Anderungen zutreften. inder soziologischen WirkIchkeit treften belde Ander ııngen abernsbesondere dIe deutsch-türkische Wohnbevölkerung: DIe Aufhebungder Inlandspriv<strong>il</strong>eg ıerung zielte bewusst auf diese Gruppeund das Optionsmodel betrifit d İe deutsch-türkische Wohnbevölkerungdeshalb im besonderen Ma ge, we<strong>il</strong> diese rein quantitativd ıe gröte Migrationsgruppe in Deutsch!and darstelit.Il. Das Prinzip der vermeidung von Mehrstaatigke İtals Integrationshindernis?Der Gesetzgeber hat mit den Anderungen 1m Jahre 2000 eineparadoxe Situation hervorgerufen. Ziet der Reform war es, Anreizefür d ıe Einbürgerung zu schaffen und dem entgegenstehendeHindernissenach Möglichkeitzuerleichtern.VerfaSSuflgsPOIitiSChsteht der einfache Gesetzgeber insoweit unter Handlungsdruck:Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hatder Gesetzgeber wegen der erheblichen Zunahme des Antelisder AusInder an der Gesamtbevöikerung d ıe Möglichkeit, aufeine derartige Lage mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichenRegelungen zu reagieren, um die KIuft zwischen derdauerhaft hier ansssigen ausindischen Wohnbevölkerung undder deutschen Bevölkerung zu verringern, etwa dadurch, dassdenjenigen AusIndem, die sich auf Dauer in der Bundesrepubl İkDeutschland niedergelassen haben, sich hier rechtens aufhaltenund deutscher Staatsgewalt m ıthin in einer den Deutschen vergleichbarenWeise unterworfen sind, der Erwerb der deutschen165

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