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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞ LIK, GÖÇ MÜLTEC İ YE YABANCILAR HUKUKUNDAK İ GÜNCEL GELİŞMELER1m Deta<strong>il</strong> zeigen sich aber dennoch Untersd ıiede. 50 orien- BE İTItAG:tieren sich dIe deutschen Regelungen st5rker an Branchener- (.RKUSPEEKfordernissen, die Niederschlag in zahlreichen Einzeivorschriftenauf Verordnungsebene gefunden haben, whrend die schweizerischenRegetungen gröeres Cewicht auf dIe indivFduelle Qualifikationlegen. Nur in der Schweiz besteht ein zahIenmI4igesKontingent, das die Zahi der pro Jahr erte<strong>il</strong>ten Aufenthaltstitelbegrenzt. Umgekehrt zeichnet sich die schweizerische Zulassungspolitikim Rahmen der Kontingente durch eine höhere FIexib<strong>il</strong>it5taus.Nach erstmaiiger Zulassung zum Arbeitsmarkt ist die aufenthaltsrechtlicheund yor a<strong>il</strong>em d ıe arbeitsmarktiiche Steuung desausindischen Arbeitnehmers in Deutschiand zunchst schw ğ-cher. W5hrend er in der Schweiz ais inhaber einer Aufenthaltsbew<strong>il</strong>iigungeine weitgehende Freiheit zum Ste<strong>il</strong>en- und Ortswechselgeniet, ist seine Rechtsposition in Deutschiand deutlich starkereingeschrnkt. Allerdings zeigt sich auch hier in den ietztenJahren ein Umdenken. Um die Arbeitsaufnahme in Deutschiandfür Fiochqualifizierte attraktiver zu machen, werden dieser Auslndergruppebereits vom ersten Tag an sehr viei weitgehendereRechte eingerumt. Besonders erfoigreich waren diese Versuchebislang alierdings scheinbar nicht: 1m Jahr 2007 wurden insgesamt151 Niederlassungserlaubnisse an neu eingereiste Hochqua-Iiflzierte vergeben.59Ein Biick über die Grenze kann tür beide Seiten Iohnend sein.Die Ziele der schweizerischen und der deutschen Migrationspolitikentsprechensich in vielen Punkten, insbesondere wenn es umdie Gewinnung quaiiflzierter Arbeitskrfte für dIe einheimischeWirtschaft geht. Die eingeschlagenen Wege unterscheiden sichjedoch in vielen Punkten, wenn auch nicht so grunds5tzlich, dassse nicht mehr vergieichbar wren. in den unterschiediichen Anstzenbeider Staaten kann daher auch dIe Chance hegen, vonden Erfahrungen des Nachbam zu prolitieren.Bundesamt fOr Migration und FfüchtJ!nge, Migrationsbericht 2007,5. 90.277

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