12.07.2015 Views

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

VATANDAŞLIK, GÖÇ MÜLTEC İ VE YABANCILAR IIUKUKUNDAK İ GÜNCEL GEL İŞ MELERhaben. Anders verhIt es sich bel deutschen Staatsangehörigen. BEIIRAGSie haben immer das Recht zurfreiw<strong>il</strong>ligen Versicherung und sind CKRISTOPHdamit nur in ganz besonderen FIIen zur Beitragserstattung be- SOIIIMKHERrechtigt.Dabei ist zu beachten, dass sich die Beitragserstattung HI[DEBRANDausschlie glich auf d ıe selbst entrichteten Beitrge bezieht. DIevon dem Arbeitgeber entrichteten Beitrge können nicht zurückgefordertwerden.Von dleser Möglichkeit haben sehr viele türkische RückkehrerGebrauch gemacht. Sie haben damit ihre Ansprüche frühzeitigkapitallslert. DIe Zahi der Beitragserstattungen belief sich 1mJahr 2008 auf 1.355 mit einem Volumen von 24,9 Mio. Euro Mitder Beitragserstattung gehen aIIe in der deutschen Rentenversicherungerworbenen Ansprüche verloren. DIe Erstattung istein kurzfr İst İger Vorte<strong>il</strong>. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hufigdie kapitalisierte Altersversorgung durch Fehlinvestitionen raschaufgezehrt wird. Dies kann dann im Alter zu Problemen führen.Vor diesem Hintergrund haben einige Lnder wie z.B. Griechenlanddie Nachentrichtung von Beitrgen für Zeiten zugelassen,für d ıe eine Be İtragserstattung in Deutschland durchgeführt wurde.E İne solche Nachentrichtungsmöglichkeit - allerdings in modifizierterForm - sieht auch das türkische Recht yor.e. kindergeidDas Abkommen enthalt auch Regelungen zur Zahlung vonKindergeid in FIIen, in denen ein Elternte<strong>il</strong> in Deutschland erwerbsttigist und das Kind in der Türkei seinen Wohnsitz hat.Deutschland hat sich zur Zahlung eines Kindergeldes in der flöheverpflichtet, wie es in anderen Anwerbestaaten auch zu zahlenbereit ist. Für das erste Kind wird danach ein Betrag von 5.11 Euro,fürdas zweite Kind 12.78 Euro, für das Dritte und vierte Kind 30.68Euro und fürjedes weltere Kind 35.79 Euro erbracht. Diese Betrgeliegen zwar deutlich unter den Lelstungen, dIe bel Wohnsitzin Deutschland erbracht werden. DIe D İfterenz kann jedoch überden Lohnsteuerjahresausgleich und die entsprechenden Frelbetrögeweitestgehend ausgeglichen werden. Auch h İer weicht dieAbkommensregelung von den EG-Vorschriften ah.515

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!