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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDA Ş LIK, GÖÇ, MÜLTEC İ VE YABANCILAR }IIJKUKLJNOAK İ GÜNCEL GELİŞMELERŞ 25AbS. 1 RuStAG 1913 ist mit Wirkung zum 1. Jarıuar 2000 durch BE İTPAG:das Staatsangehörigkeitsreformgesetz (StARG) aufgehobenworden. Der Gesetzgeber begründet d ıe Aufhebung damit, dassdie »Inlandsklauselcc höufig dazu benutzt worden sel, den Grundsotzder Vermeidung von Mehrstaatigkeit bel der Einbürgerungdadurch zu unterlau fen, dass dIe yor der Einbürgerung aufgegebeneausIndische Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerungwieder erworben werde. Durch d ıe Beseitigung der »Inlandsklausel«werde diese MissbrauchsmögliChkeit aufgehoben (BT-Drs.141533, S. 15). DIe streichung der » İ nlandsklausel« beruht auf derneu eingetührten staatsangehörigkeitsrechtlichen Grundkonzeption,dass dIe deutsche Staatsangehörigkeit nicht 1m Wegeder Generationenfolge unbegrenzt weitergegeben werden soli,wenn keine Verknüpfung mit Deutschland mehrbesteht. Eine unbegrenzteWeitergabe der deutschen staatsangehörigkeit kraftAbstammung erscheint damit yor dem Hintergrund der Einführungdes Geburtsortprinzips und der erleichteten Einbürgerungnicht mehr vertretbar.24Dementsprechend Hndet dIe Aufhebung der »Inlandsklausel

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