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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞ LIK, GÖÇ MÜLTEC İ YE YABANCILAR HUKUKIJNDAK İ GÜNCEL GELi ŞMELERAufenthalt in der Türkel. Es ist jedoch noch nicht abschliegend BE İTRAG:gekIrt, ob diese Vorschrift eine unmittelbare Anwendung ün- UIRISIOPHdet, da der Beschluss Nr. 3/80 keine ergnzenden MaRnahmen Soı uI:HERzurDurchführung enth İt. Es ist nach wie yor nicht geregeit, wie Iİ IWEBRANDz.B. zu verfahren ist, wenn Leistungen aufeinander treffen. DerEÜGH hat in seinem Urte<strong>il</strong> Taflan Met vom 10. September 199610diese AulTassung vertreten.Eine weitere wichtige Regelung des Beschlusses ist Art. 3,der die Cleichbehandlung von türkischer ı Staatsangehörigen mitden Staatsangehörigen des jewe<strong>il</strong>igen Aufenthaltsstaats in derEU bestimmt. Der EuGH hat in seinem Urte<strong>il</strong> Sürül vom 4. Mal199911 klar entschieden, dass diese Vorschrift - auch wenn insgesamtkeine Regelungen zur Durchführung des Beschlusses yorliegen- unmittelbar angewandt werden muss. Zur Begründungwird ausgeführt, bel der Gleichbehandlung sefen keine weiterentechnischen Regetungen erforderiich.Damit ist sichergesteflt, dass türkische Staatsangehörige belAufenthalt in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaatnicht anders behandeit werden dürfen, ais deutsche Staatsangehörigeoder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates.Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann also in Bezugauf die Rechtstellung in Deutschland zu keinen sozialrechtlichenNachte<strong>il</strong>en führen. Vielmehr sind sie dann - unabhngigvom jeweltigen Aufenthaltstitei - berechtigt, Sozialhiifeleistungenin Anspruch zu nehmen, dIe von dem Beschiuss nicht erfasstwerden.DIe Frage der Wirkung des Beschiusses ist noch nicht abschiiegend gekIrt. Dem EuGI-i Iiegt ein Vorabentscheidungsverfahrenvom 27. Dezember 200712 yor, in dem es um dIe Fragegeht, ob Geidleistungen nach Art. 6 uneingeschrnkt in dIe Türkeiexportiert werden müssen. Würde das Gericht dies bejahen, 5010EuCH, Rs. C-277194, SIg. 1996, 1-04085 - Taflan Met.' EuGH, Rs. c-262/96, slg. 1999, 1-02685 - Sürü!.12EuGH, C-485/o7, ABI. EU 2008, Nr. C 22, 5.24 - Hood von bestuur von het (Jitvoeringsinstituutwerknemersverzekeringen vs. M. Akdaş .519

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