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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTU ELLE EN İWICKLIJNGEN 1M STMTSANGEHÖR İ GKEITS -, AUSLkNDER- ÜNÜ FLÜCH İİINGSREOiTBE İTRAG: dischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Wird dieser NachweisKATJASCUNEIDER nicht bis zurvollendung des 23. Lebensjahres erbracht und Iiegtkeine vorherige Genehmigung für die Beibehaltung der deutschenneben der ausIndischen Staatsangehörigkeit' 5 yor, gehtdie deutsche Staatsangehörigkeit verloren ( Ş 29 Abs. 35.2 5MG).Mithin enthalt Ş 29 5MG drei Konstellationen des Verlustes derdeutschen Staatsangehörigkeit.Nach Art.7 des Abkommens darf ein Vertragsstaat in seir ıeminnerstaatlichen Recht nur in den dort bestimmten FlIen denVerlust der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes oder auf Veranlassungeines Vertragsstaates vorsehen. Da kemer der in Art. 7 abschlie6endaufgeführten FIIe für den Verlust der Staatsangehörigkeitmit den Verlustregelungen des Ş 29 5MG übereinstimmt,hielt die Bundesregierung diesen Vorbehait für erforderlich.'6Sowohl die Optionspflicht ais auch der diesbezügliche yorbehaitwerden in der juristischen wie soziologischen Literaturund politischen Öffentlichkeit stark kritisiert. 27 Insbesonderedie verfassungsrechtlichen Fragen smnd in der Literatur 28 und imDie Beibehaltungsgenehmigung ist nach Ş 29 Abs. 4 StAG zu erte<strong>il</strong>en, wennd ıe Aufgabe oder der Verlust der ausIndischen Staatsangehörigkeit nichtrnöglich oder nicht zumutbar ist oder bel einer Einbürgerung nach MalIgabedes iz Mehrstaatigkeit hinzunehmen wre oder hingenommen werdenkönnte.26 Für nicht erforderlich hIt Knocke diesen Vorbebalt, da es sich bel der Verlustregelungdes Ş 29 StAG urn dIe Folge eines ,,Mehr 4' handele, was vomSchutzumfang der Konvention nicht erfasst sel. VgI. Knocke, 5.432(0. Fn. 2).27 Statt vieler siehe z.B. de Groot, Staatsangehörigkeitsrechtliche Behandlungder Zweiten Generation in Europa, Prsentation auf den I-lohenheimerTagen zum AusInderrecht 2009, http://www.akademie-rs.de/f<strong>il</strong>eadmin/user_upload/pdf_archive/barwig/Decroot_Staatsangehoerigkeitsrechtliche_Behandlung.pdf(15.6.2009); Waflrabenstein, Integration und Staatsangehörigkeit:Das Optionsmodell 1m deutschen Staatsangehörigkeitsrecht,in: Sahlfeid u.a. (Hrsg.), Integration und Recht, 2003, S. 243 tL; einen Überblicküber die wesentlichen, aus soziologischer Sicht geuGerten Kritikpunktegibt Dornis, ZRP 2001, S. 547 (548); siehe zudem dIe Internetseiteeines Bündnisses aus Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und Kirchenzur Abschaftung der Optionspflicht: www.wider-den-optionszwang.de(15.6.2009).Vgl. statt vieler Haflbronner, NVwZ 1999, S. 1273 ff.; ders., in: Renner)Ha<strong>il</strong>bronner, Das Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, Tell 1. F. Rn. 74122

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