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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTUEUI ENTWKKWNGEN 1M STMTSANGEHÖRIGKEITS -, AIJSLANDER- UND FLÜCHRINGSRECHTRE İBEITRA Die Aufhebung der Inlandsklausel wird auch als Iex turka be-NH4RDURX zeichnet, we<strong>il</strong> sie auf d ıe deutsch4ürkische Wohnbevölkerungzielte. Der deutsche Cesetzgeber reagierte damit auf eine stndigePraxis der türkischen Konsularvertretungen im Bundesgebiet,wonach den um dIe Entlassung nachsuchenden türkischenStaatsangehörigen, d ıe in Deutschland eingebürgert werdenwoliten, das Entiassungsformubr und zugleich ein Formular zurWiedereinbürgerung zur Unterschrift vorgelegt wurde. NachEntlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit wurden d ıeBetroenen in Deutschland eingebürgert. Wurde ihnen anschlie-Bend durch Ministerratsbeschluss d ıe türkische Staatsangehörigkeiterneut verliehen, btieben sie im Besitz der deutschenStaatsangehörigkeit, we<strong>il</strong> sie ja nicht 1m Ausland Iebten. Dadurch,dass das Inlandspriviteg mit Wirkung zum 1. Januar 2000 aufgehobenwurde, verloren türkischstmmige Deutsche, die nachdiesem Zeitpunkt die beantragte türkische Staatsangehörigkeitwieder erlangten, ipso iure ibre deutsche Staatsangehörigkeit.Der nachtrgIiche Verzicht auf d ıe erneut erworbene türkischeStaatsangehörigkeit kann den einmal eingetretenen Verlust derdeutschen Staatsangehörigkeit nicht wieder beseitigen.1m Sommer 2005 erlebte dIe türkisch-deutsche Wohnbevölkerungeine böse Überraschung: Zunchst war ihr d ıe an dieAufhebung des Inlandspriv<strong>il</strong>egs geknüpfte Erlöschenswirkungfür ihre deutsche Staatsangehörigkeit zumeist wohi gar nicht bewusstgeworden. Woh! dIe Mehrzahl dertürkischen Konsulate inDeutschland setzte ihre traditionelle Praxis bis etwa 2003/2004fort und net weiterhin zur doppelten Antragstellung, nmIichEntlassung und nachfolgende Wiedereinbürgerung. Erst ais imSommer 2005 d ıe türkische Presse über die damais bereits yorfünf Jahren erfolgte Rechtsnderung informierte, wurde diesePraxis abgestellt und war das Erstaunen gro. Doch da war eszu spat. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit trat automatischmit dem Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeitnach dem 1. Januar 2000 ein, unabhangig davon, ob der Antragauf Wiedereinbürgerung yor oder nach dem 1. Januar 2000gestelit worden war.164

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