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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTUELIE ENTWICRLÜNGEN 1M STAATSANGEHÖRIGKE İ TS -I AUSUNDER- UND FLÜCHTLINGSRE(HTBE İTRAG: werber nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Spra-WHAİ LBRONNER che verfügt oder wenn tatschliche Anhaltspunkte für dIe Verfolgungoder Unterstützung verfassungsfeindlicher Aktivittenvorliegen.10Eine weitere Anderung betrifft die Verlusttatbestönde, daeine unbegrenzte Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeitkraft Abstammung yor dem Hintergrund eines lus-soli-Tatbestandesund der erleichterten Einbürgerung kaum vertretbarerscheint. Der Erwerb der deutschen staatsangehörigkeit istnunmehr ausgeschlossen bel Geburt 1m Ausland, wenn der deutscheElterntef t nach dem 31. Dezember 1999 1m Ausland geborenwurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sel denn,das Kind würde sonst staatenlos. Der Verlust kann darüber hinausabgewendet werden, wenn der deutsche Elternte<strong>il</strong> dIe Geburtinnerhaib eines Jahres der zustöndigen Auslandsvertretunganzeigt. Neben dem Verlusttatbestand aufgrund des Ş 29 5MGwurde ferner 25 5MG dahingehend gendert, dass der Verlustder bisherigen Staatsangehörigkeit auch dann bel w<strong>il</strong>lentlichemErwerb einer fremden staatsangehörigkeit eintritt, wenn der Lebensmittelpunktin Deutschland bestehen bleibt. Damit wird d ı ebisherige Praxis, wonach Ş 25 StAG einen unmittelbaren Wiedererwerbemıögtichte, ausgeschlosser ı?3 . Auswirkungen des StAG von 1999Das Gesetz zur Reform des StAngR vom 15. Juti 1999, dasam 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, hat das deutsche Staatsangehörigkeitsrechtin wesentlichen Punkten verndert. DIewichtigsten Anderungen betreffen dIe Einführung eines tus-soti-Erwerbstatbestandes für die in Deutschtand geborenen Kinderauslündischer Eltern und Erleichterungen bel der Einbürgerung,insbesondee durch d ıe Herabsetzung der Einbürgerungsfristvon bisher 15 auf 8 Jahre. Zugleich hat der Gesetzgeber aberVg İ . d ıe Ausführungen zu ıl StAC; zum Wahlrecht jüngst'Eingebürgerterund dem BWahIG Stock, LAR 1995, S.33 it.' VgI. Renner, LAR 1999, 5. ı 6o.10

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