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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AIGUELLf ENTWICKLLJNGEN 1M ST4ATSANGEHÖRIGKEITS -, AUSI İNDER- UND FLÜCHTLJNGSRECHTKAYHA İ6EITG: sind auch einige ganz wichtige Richtlinien dabei, auf d ıe ich auchLBRDNN(R d ıe türkische Seite aufmerksam machen wiII, we<strong>il</strong> sie auch ganzinteressante Perspektiven für d ıe Gestaltung etwa des Einwanderungsrechtsbetreffen. Darunter gehört z ıım BeispieI, dass wir1m Moment dabei sind, eine sogenannte BIue-Card-Richtlinie zuverabschjeden. Diese soli im Juni vom Rat verabschiedet werdenund soli ein Aufenthaltsrecht für hochqualiflzierte Drittstaatsangehörigeermöglichen. Wir haben bere ıts eine Richtlinie überdIe Rechtsstellung von Iangfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen.Diese ist allerdings für d ıe türkische Seiteweniger interessant, we<strong>il</strong> das Aufenthaltsrecht von türkiscl- ıenStaatsarıgehörigen, dIe sich bereits in einem Mitg!iedstaat aufhalten,weitgehend durch das Assoziationsrecht geregeit wirdund d ıe Richtlinie darüber hinaus eigentlich keine besonderenAttraktionen mehr bietet, we<strong>il</strong> das Assoziationsrecht bereitsweitgehend gesicherte Aufenthaitsrechte ermöglicht. Was viel-Ieicht auch noch ganz interessant und wenig bekannt ist, dasswir mittierwejle eine Richtlinie über Forscher und eine Richtlinieüber Studenten haben. Ich möchte ein paar ganz kurze Bemerkungenüber d ıe Forscher-Richtlinie machen, dIe erst yor relativkurzer Zeit in Kraft getreten ist und dIe auch für Interessentenaus der Türkel durchaus erwgenswert ist ais Möglichkeit, eineAufenthaltserjaubnis in Deutschland zu bekommen. Diese Richtinlesieht yor, wenn man die Möglichkeit hat, ais Forscher an elnerForschungseinrichtung in Deutschland oder in einem anderenEU-Mitgliedstaat zu arbeiten, dass man dann eine spezifischeForscheraufenthaltserlaubnis bekommt. Voraussetzung dafürist, dass es sich um eine Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaathandeit, die akkreditiert ist, also ein gewisses Verfahren durch-Iaufen hat. Das muss keine Universitt, sondern kann auch eineprivate Forschungseinricht ııng sein. Der Vorte<strong>il</strong> dieser Aufenthaltserlaubnisais Forscher ist, dass, wenn man eine solche Aufenthaltserlaubniserhalten hat, damit auch eine gewisse MobiIitMin der Europischen Union verknüpft ist. Denn man hat einen Anspruchauf Erte<strong>il</strong>ung einer Aufenthalterlaubnis auch in anderenEU-Mitgliedstaaten, um dort das Projekt oder die Forschungsarbeitenfortzusetzen, für deren Durchführung man ursprünglich256

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