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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞLIK. GÜÇ, MÜLTEC İ YE YABANCILAR HUKUK İİ NDAK İ GÜNCEL GELİŞMELERbesteht kein Regelungsbedürfnis, da mit Wegfall des Stat ııs ais DE İTRAG:Flüchtling z.B. durch Rücknahme oder Widerruf einer Asyianer- KAYHAII.BRONNERkennung der Reiseausweis hinfIIig wird und abzugeben ist.6Nicht zugestimmt hat der Bundestag auch dem Vorschlag desBundesrats auf Streichung des Ş 35 Abs. 2 und Ersetzung durcheine Ermessensentscheidung. Nach Auffassung der Bundesregierungkann atypischen FaUkonstellationen durch eine Verwaltungsvorschrifthinreichend Rechnung getragen werden.37Erheblich weitergehende Ander ııngen sah ein Cesetzentwurfder Fraktion Bündnis go/Die Grünen3l yor. Kernbestandte<strong>il</strong>edes Reforn ıvorschlags betrafen:- erweiterter Erwerb der Staatsangehörigkeit durch CeburtimInland und Verzicht auf das Optionsmodell;- kürzere Fristen für dIe Einbürgerung;- voIIstndige Aufgabe des Crundsatzes der Vermeidungvon Mehrstaatigkeit;- Beschrnkung der Rücknahmemöglichkeiten auf eineWirkung für die Zukunft;- Wirksamwerden eines Verlustgrundes erst kraft Feststellungdurch d ıe Behörde.Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktion derCDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DieLinke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.39VgI. BT-Drs. 16110695; vgl. hierzu auch Erl5uterungen zu Ş 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6StAG.BT-Drs. 1611095, 5.3.BT-Drs. 1612650.BT-Drs. 16110913, 5.4.23

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