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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞ LIK, GÖÇ, MÜLrEC İ VE YABANCILAR HUKUKLJNDAK İ GÜNCEL GELi ŞMELERdere internationale Abkommen bezüglich der Staatsangehörig- BE İTRAG:keit nicht ratifiziert haben. KArJAS(HNEIDERBemerkenswert sind zudem der Bezug auf d ıe Menschenrechte66sowie dIe Aufnahme eines aligemeinen Diskriminierungsverbotesin Art. 5 des Abkommens, so dass zum ersten Malauf völkerrechtlicher Ebene ungerechtfertigte Ungleichbehandlungenin Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht allein aufgrunddes Geschlechts, sondern auch aus Gründen der Rasse, derHautfarbe, der nationalen Rerkunft oder der Volkszugehörigkeitverboten sind.6DIe europische Kodifikation ist nicht nur als ,,Schranke1m Sinne einer verbindlichen Vorgabe für das nationaleStaatsangehörigkeitsrecht t Ğ£ zu betrachten, sondern bietet auchfür dIe Gesetzgeber von (Noch-) Nichtmitgliedstaaten einen Anreizzur Ânderung der nationalen Staatsangehörigkeitsnormenund dient hierbel sowie bel der Rechtsanwendung ais Orientierungsh<strong>il</strong>fe.19 Ihm kommt folglich eine Vorb<strong>il</strong>dwirkung zu. Heutewird das Abkommen zudem als zustzliche Argumentationsh<strong>il</strong>febei der Kritik an nationalen Normen, wie zum Beispiel an der Optionspflichtin Ş 29 des deutschen StAG, und ais Anlass bzw. zurBegründung von Gesetzes5nderungsinitiativen herangezogen70,so dass es auch eine unterstützende Wirkung auf innerstaatlicheReformbestrebungen hat. Indem es in Art. 6 Abs. 471 das Ziel derVgI. Prambel, Satz 6.67Sc auch Knocke, 5.270 (o. Fr. 2).Sc Knocke, S. 552 (o. Fn. 2).Sc hat z.B. der türkische Gesetzgeber das türkische staatsangehörigkeitsrechtu.a. 1m Hinblick auf eine in Betracht gezogene Unterzeichnung des Abkommensgendert, vgl. d ıe Gesetzesbegründung zum AnderungsgesetzNr. 4866 zum türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz: ,,403 say ıl ı Kanun, ülkemizinde imzalamayı dü şündüğü Avrupa Vatandaşl ık Sözleşmesi göz önüneal ınarak değerlendirmeye tabi tutulmuş ve söz konusu değişikliklerin yap ılması gerekli görülmüştür.", http://www.tbmm.gov.tr/sirasayi/donerrI221yiIOl/ss ı 15m.htm (15.6.2009).70 VgI. Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/DIe GRÜNEN vom 5.5.2009, BT-Drs. 16112849.' Art. 6 Abs. 4: iederVertragsstaat erleichtert in seinem innerstaatiidıen Rechtfolgenden Personen den Erwerb seiner Staatsangehörigkeit:137

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