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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTIJE İLE ENTW İ CKLUNGEN 1M STAATSANGEIIÖRIGKEITS -, AUSLiNDER- UND FLÜIHrLINGSREHTBEITRAG modeli, in dem die Ausinder nur unter Ausschluss ihrer eigenenMEHMET DKYAYUİ identit5t ais Bausteine gese<strong>il</strong>schaftlicher Strukturbiidung und-entwicklung akzeptiert werden.Veriautbarungen, d ıe dem Sinngehalt nach der von v. Weizsckerentsprechen, iassen sich in jenem Jahrzehnt einige auffinden.So sagte Kanzler Helmut Schmidt in einer Presseerkirungvom 11. November 1981, dass Einigkeit bestehe, "da[ d ıe BundesrepubhkDeutschiand kein Einwanderungsland ist und auch nichtwerden soii" (BUNDESMINISTERIUM DES İ NNERN 1998: ı o).Daran anknüpfend beschloss d ıe Bundesregierung in ihren ausl5nderpolitischenGrundpositionen von Februar 1982, dass ,,nurdurch eine konsequente und wirksame Politik der Begrenzungdes Zuzugs ... [ ... ]... die unverzichtbare Zustimmung der deutschenBevölkerung zurAusl5nder-Integration" gesichert werdenkann. Und weiter: ,,Dies ist zur Sicherung des sozialen Friedensunerisslich" (BUNDESREGIERUNG 1982: 7) . Das Leitmotiv vomNichteinwanderungsiand hatte sich soicherart ,,mit dem Endeder Kanzlerschaft von Helmut Schmidt [ ... ] bereits etabiiert undlsst sich bis in die sp5ten goer ais Grundprinzip bundesdeutscherAuslnderpoIitik identifizieren" (HELL 2005: 81). Zusammenmit der Doppeistaatsangehörigkeitsproblematik stelit d ı eFrage nach Einwanderung bis heute das zentraie, kontrovers geführteThema bundesdeutscherAusInderpolitik dar.Bei der noch folgenden Bestandsaufnahme der Entwicklungenab den neunziger Jahren ist der Fakt zu berücksichtigen,dass mtttierweise eine in Deutschland geborene dritte und vierteAus15ndergeneration aufwchst, die ibre Ursprungslnderkaum noch kennt sowie zu grossen Te<strong>il</strong>en in Besitz der deutschenStaatsangehörigket ist. Auch wenn die Bundesrepublikaiso faktisch ein Einwanderungsland geworden ist, bestimmt derGrundsatz von Deutschland ais einem Nichteinwanderungslandbis heute die Leitlinien derAuslnderpoiitik. Erste Anstze - nachdem Kühn-Memorandum -, dies zu ândem, kann man im erstenEntwurf von 2002 zum aktueiien Zuwanderungsgesetz von 2005sehen. Die unter der Leitung von Rita Süssmuth (Süssmut-Kommission)formulierten Grundstze sahen eine Anerkennung derThese von Deutschiand ais einem Einwanderungstand sowie die286

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