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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞ LIK, GÖÇ, MÜLTEC İ VE YABANCILAR HUKUKUNDAK İ GÜNCEL GELİŞMELERder Gesellschaft zu sein. 49 Vielmehr wird diese in Europa einma- BE İTRAG:lige 50 Bestimmung zu Recht als ,,integratior ıspolitisch kontrapro- K4TJASOİ NEIDERduktiv" kritisiert.51Folglich ist zu konstatieren, dass sich d ıe aus der in Ş 29 Abs.3StAG geregelten Optionspflicht ergebende Ungleichbehandlungdeutscher Staatsangehöriger nur schwerlich mit dem Verweis aufden Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit und dIe unterschiedlicheintegrationsausgangsiage sachlich rechtfertigenlsst. Eine KonformitSt der Bestimmung mit dem EuropischenÜbereinkommen für Staatsangehörigkeit entbehrt einer starkenGrundiage und wird momentan im Wesentlichen von dem zuArt-7 der Konvention erkt5rten Vorbehait getragen.52Aus diesen Gründen hat dIe Fraktion Bündnis 90/DIE CR0-NEN 1m Mal 2009 zu Recht einen Gesetzentwurf zur Streichungdieses Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht zur Beratung1m Bundestag vorgelegt.53fl,b. Der Vorbehait zu Art. 7 Abs. ı 1k. f)Der zweite Vorbehait Deutschlands zu Art. 7 des Abkommensbetrifft dessen Abs. 1 lit. f).Sa auch Marx, Stellungnahme 1m Rahmen der Anhörung des Innenausschussesdes Deutschen Bundestages zu ,,Einbürgerung/StaatSaflgehörigkeit",A-Drs. 16(4)311 A, S.25.5° Siehe dIe tJntersuchung von de Croot, Staatsangehörigkeitsrechtliche Behandlungder Zweiten Generation in Europa, Prsentation auf den HohenheimerTagen zum AusInderrecht 2009, http://www.akademie-rS.de/fiIe-arnIn/user_upIoad/pdf_archive/barWig/DeGr00t_5taat5angeh0Sgt5-rechtliche_Behandlung.pdf ( ı 5.6.2009).51Statt vieler siehe Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in BT-Drs. 16112849.52Für eine völkerrechtliche ZuIssigkeit der Regelung Waflrabenstein, Stel-Iungnahme ini Rahmen der AnhönJng des Innenausschusses des DeutschenBundestages zu ,,Einbürgerung/Staatsangehörigkeit", A-Drs. 16(4)311 B,5.6.Siehe BT-Drs. 16112849, http://dip2l.bundestag.de!dip2l/btd/161128/1612849.pdf (15.6.2009); siehe auch den früheren, mit gleicher Zielsetzung in dasGesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetzentwurf von der FraktionBündnis 90/DIE GRÜNEN vom 20.09.2006, BT-Drs. 16/2650 sowie den Antragder Fraktion DIE LINKE. vom 31.05.2006, BT-Drs. 1611770.129

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