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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDA ŞLIK, GÖÇ, MÜLTECi VE YABANCILAR HIJKUKUNDAK İ GÜNCEL GEL İŞ MELERvon Recht und Rechtssprechung - Legitimitt, Normenbindung BE İTRAG:und Rechtssicherheit - sind hier nicht gegeben (OKYAYUZ 1993: MEHMET OKYAYU?90 f.). In keinem der ausInderrechtIichen Bestimmungen seit inkrafttretendes ,,ersten" Nachkriegs-AusIndergesetzes von 1965wurden in diesem Punkt qualitative Verbesserungen gemacht. Allenfalisquantitativ wurde von Zeit zu Zeit nachgebessert (OKYAY-UZ 1993:150 t), beispielsweise was dIe Erweiterung der Rechtssicherheitfür AusInder oder - anders herum formuliert - d ıe Einengungder weiten Dispositionsbefugnis der AusInderbehördenüber d ıe Ausl5nder betrifit. Dies wird im Fortgang dieses Textesneben a<strong>il</strong>er Kritik durchaus ais positiv zu vermerken sein.111. DIe Wende in den achtziger Jal ıren:Zuzugsbegrenzung und Rückkehrförderungstatt integration?Mit Beginn der achtziger Jahre wurde die 1m Ietzten Kapitelangesprochene gesellschaftliche Dimension von Migration, d.h.Migration ak Ausdruck von sozialer Dynamik, immer mehr in denRahmen einer Diskussion über das ,,AusInderprobIem" eingefasst.in d ıe Debatte geworfene auslönderpolitische Vorstellungenumfassten nunmehr steuerungspolitische Instrumente wiebeispielsweise das Verbot des Nachzuges von ausIndischen Kindernzu einem alleine in Deutschland lebenden E İternte<strong>il</strong> sowied ıe Emnführung der Aufenthaltseriaubnispflicht auch für Kinderunter 16 Jahren (STAATSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG1981).Grundlegende Position solcher Vorstellungen war dabeidie ,,wirksame" Begrenzung der weiteren Zuwanderung vonAuslöndern in d ıe Bundesrepublik sowie die Förderung derRückkehrbereitschaft; 1 ali dies gteichwohl bel gleichzeitiger Verbesserungder wirtschaftlichen und sozialen Integration der seitMit dem Programm für finanzieHe Rückkehrhi İfen vorn 1.12.1983, das im "Cesetzzur Förderung der Rückkehrbereitschaft von AusIndem" Ausdruckfand, wurde d ıe Rückkehrbereitschaft institutione İl sanktioniert (BT-Drs.10/3 51).283

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