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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞLIK, GÖÇ, MÜLTEC İ YE YABANCILAR HUKUKLJNDAK İ GÜNCEL GEU Ş MELERDIe Zutassung zum deutschen Arbeitsmarkt ist nach der BE İTRAG:Beschftigungsverordnung unter anderem vorgesehen für IT- PMRKUSPEEKFachkrfte, Absolventen deutscher Hochsch ıılen, leitende Angesteliteund Speziatisten, SpeziaIittenköche, Sozialarbeiter,Pfiegekrfte im Rahmen von Vern ıittlungsabkommen sowie fürStaatsangehörige der oben genannten İ ndustriestaaten. Zudemsieht das Aufenthaltsgesetz eine bevorzugte Zulassung von sogenannten Hochquatifizierten von 39 Dabei handeit es sich gemSder Regelbeispiele in Ş 19 Abs. 2 Aufenthc neben Wissenschaftleminsbesondere um Spezialisten und İeitende Angestelite mitbesonderer Berufserfahrung, dIe ein Gehait von zurzeit mmdestens64.800,- Euro 1m Jahr beziehen.c. Ausnahmen vom İnIndervorrangWie oben beschrieben ist d ıe Erte<strong>il</strong>ung eines Aufenthaltstiteisan einen austndischen Arbeitnehmer regeImIg nur dannmöglich, wenn tür die freie Ste İle kein in İ ndischer Arbeitnehmerzur Verfügung steht, was vom Arbeitgeber durch entsprechendeSuchanstrengungen nachgewiesen werden muss. in einigenAusnahmefölten, d ıe meistens eng definiert sind, kann jedochauf diese Prüfung des tnlöndervorrangs verzichtet werden. inder Schweiz besteht beispielsweise für Führungskrfte, Korrespondentenund Absolventen schweizerischer Hochschulen fürTötigkeiten von hohem wissenschaftiichen Interesse eine solcheAusnahme, weiterhmn im Rahmen von Programmen zur Förderungdes mnternationalen wirtschaftlichen, wissenschafttichenund kulturellen Austausches, von H<strong>il</strong>fs- und Entwicktungsprojektensowie von Stagiaireprogrammen, in deren Rahmen jungeErwachsene ein mehrmonatiges Berutspraktikum in der Schweizabsotveren können.41in Deutschland bestehen âhnliche Ausnahmen, d ıe insbesonderefür Hochqualifizierte und Absolventen deutscher HochschuıAufenthG.40 VgI. Art. 37ff. VZAE.271

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