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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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DIe Schweiz hat in Europa gemeinhin den Ruf, gerne eigeneWege zu gehen. Sie ist weder MitgUed der Europischen Union,noch ist sie MitgIied der NATO. Sie hat ihre eigene Whrung undverfolgt auBenpolitisch das Konzept der NeutraIitt. Es würdedaher niemanden verwundern, wenn sie auch 1m Bereich der Migrationspolitikeinen anderen Weg gehen würde ais ihre Nachbarstaaten.Um dieser Frage auf dert Grund zu gehen, vergleichtdieser Beitrag dIe schweizerische Migrationspolitik und dasschweizerische Migrationsrecht mit den in Deutschland geltendertKonzepten und Regelungen.In vielen Dingen scheinen die beiden Lander grundverschieden.Nicht nurweii Deutschland gut zehnmai sa viete Einwohnerhat wie dIe Schweiz und beinahe neunmai 50 grog Ist und nichtnurwe<strong>il</strong> Deutschland Mitglied in den genannten intemationalenOrganisationen ist. Sondern var a<strong>il</strong>em, we<strong>il</strong> belde Lnder einesehr unterschiedliche Geschichte haben und ihre politischen Systemestark voneinander abweichen. Ein Vergieich der Zuwanderungssystemebeider Lnder verspricht daher spannend zu sein.Der folgende Beitrag gliedert sich in drei Teite: 1m ersten Teligeht es um dIe Zuwanderung von Personen mit der Staatsangehörigkeiteines EU-Mitgliedstaats. Der zweite Te<strong>il</strong> widmet sichausführiich der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen undder dritte und Ietzte Tell wagt ein Fazit.

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