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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTIJELLE ENTWICKILJNGEN 1M STMTSANGEHÖR İ GKEITS -, AUSLANDER- UND FLÜCHTUNGSRECHTBE İTRAG: entsprang dem mögiichst weitreichenden ı-lerrschaftsansprucbRE İ NHARD MARX des absolutistischer ı Staates.Entkleidet man dIe Argumente der Layalibtstheorie ihres intensivengefühlsbetonten Überschusses und führt sie auf einensachlichen Kern zurück, 50 bleibt ak ordnungspolitische Notwendigkeit,wegen der personalen Komponente der staatlichenHoheitsgewalt der einfachen Staatsangehörigkeft Prioritt einzur5umen.Dies entspricht dem prinzipiellen völkerrechtlichenVerstndnis vom Verhöltnis der Staaten zueinander. DIe at ıf zunehmendeverflechtung gerichtete Entwicklung der Staatengemeinschaftlegt aber umgekehrt kein Verbot der mehrfachenStaatsangehörigkeit nahe. DIe Ordnungsfunktion der einfachenStaatsangehörigkeit ist ein dogmatisches Argument, das auf dasInteresse an Klarheit und Übersichtlichkeit der zwischenstaatlichenBeziehungen zielt. Doch soliten die ethnischen und religiösenKonfiikte, die aus doppeiter Loyalitöt entstehen können,nicht überschtzt werden» in der öftentlichen Anhörung des innenausschussesdes Deutschen Bundestages vom 10. Dezember2007 betonten deshalb auch alie angehörten Sachverstandigen,dass in der Staatenpraxis und vöikerrechtiichen Entwicklung dIefrüher übliche negative Bewertung n,ehrfacher Staatsangehörigkeitweitgehend ihre Bedeutung verioren habe.23IV. Wegfall der »Iniandskiauselcc mit Wirkungzum 1. Januar 20001. Zweck der NeuregeiungBis zum 31. Dezember 1999 konnte der Verlust der deutschenStaatsangehörigkeit ais Folge des antragsgemSen undfreiw<strong>il</strong>ligen Erwerbs einer ausIndischen Staatsangehörigkeitnur dann eintreten, wenn der Betrefende >4m Inland weder selnenWohnsitz noch seinen dauernden Aufenthaltoc gehabt hatte.Dieser als »lnlandsklausel« bezeichnete Verlusttatbestand des172Ha<strong>il</strong>bronner, ZAR 1999, 51 (55).Deutscher Bundestag, 16. WP, Protokoli des Innenausschusses, 54. Sitzung,Nr. 16(54.

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