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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞUKI GIÇ, MÜLTEC İ VE YABANCILAR HUKUKIJNDAK İ GÜNcEL GELiŞMELERDIe Rechtsstellung von Personen, denen dIe Flüchtifngs- BEFIRAG:eigenschaft zuerkannt wird, ist mit dem Zuwanderungsgesetz SIMÜNE ALT2005130hinsichtlich der Erte<strong>il</strong>ung von Aufenthaltstiteln der RechtsstellungAsyfberechtigter angeglichen worden. Belde Personenkreisehaben einen Anspruch auf Erte<strong>il</strong>ung einer Aufenthaltser-Iaubnis, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstötigkeitberechtigt ( Ş 25 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Aufenthc). Die Aufentlıaltserlaubniswird for drel Jahre ertelit ( Ş 26 Abs. 1 S. 2 AufenthG).Nach drel Jahren ist dem Asylberechtigten oder Flüchtling eineunbefristete Nieder!assungserlaubnis zu erte<strong>il</strong>en, wenn das Bundesamttür Migration und Flüchtlinge dIe Asylberechtigung oderdIe Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht widerrufen hat(Ş 26 Abs. 3 Aufenthc).Hinsichtlich der Sozialh<strong>il</strong>fe ( Ş 23 5GB XlI) und der Schulb<strong>il</strong>dungsind sie deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Siehaben Anspruch auf einmalige Te<strong>il</strong>nahme an einem Integrationskurs(Ş 44 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) Aufenthc) und genieBen besonderenAusweisungsschutz, d.h. eine Ausweisung ist nur aus schwerwiegendenGründen der öffentiichen Sicherheit und Ordnung mög-Iich ( Ş 56 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthc).<strong>il</strong>i. Rechte subsidir geschützter PersonenSubsidiör geschützten Personen ist 1m Regeifall ein Aufenthaltstitelzu erte<strong>il</strong>en ( 25 Abs. 3 AufenthG). 131 DIe Aufenthaltserlaubniswird tür mindestens ein Jahr ertelit ( Ş 26 Abs. 1 S. 2AufenthG). Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatischzur Ausübung einer Erwerbstatlgkelt, sondem hierfür muss d ıeZustimmung durch d ıe Bundesagentur tür Arbeit eingeholt werden(ŞŞ 4 Abs. 2,39, 18 Aufenthc). Subsidir geschützte Personenhaben keinen Anspruch auf Telinahme an einem Integrationskurs(vgl. Ş 44 Abs. 1 AufenthG). Hinsichtlich der Sozialh<strong>il</strong>fe ( Ş 23 5GB130S.Fn.23.131 in atypischen Sonder1IIen kann hiervon jedoch abgesehen werden. Eskommt aber the Erte<strong>il</strong>ung einer Duldung nach 60a Abs. 2 AufenthG in Betracht.391

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