12.07.2015 Views

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

VATANDAŞLIK, GÖÇ, MÜLTECI VE YABANCILAR HLJKUKUNDAK İ GÜNCEL GELi ŞMELERta<strong>il</strong>lierter ausgestaltet, mit der Folge, dass der exekutive SpieI- BEITRAG:raum kleiner ist. So muss ein AusInder, der sich ais SeIbststn- MRKUSPEEKdiger niederlassen wi<strong>il</strong>, rege!mfg mindestens 500.000,- Euroinvestieren und mindestens fünf neue ArbeitspItze schaften.Daneben werden auch d ıe aflgemeine Finanzierung des Projektssowie dIe sonstigen Voraussetzungen für einen erfolgreichenGeschöftsbetrieb vorab geprüft. AusInder, d ıe âlter ais 45 Jahresind, müssen darüber hinaus über eine angemessene Altersversorgungverfügen.4. Grundzüge des VerwaltungsverfahrensAuch das Verwaltungsverfahren unterscheidet sich in bedenL5ndererheblich. Dervermutlich signiflkanteste Unterschied Iiegtdarin, dass in der Schweiz der Arbeitgeber den Antrag auf eineAufenthaltsbew<strong>il</strong>ligung für den ausIndischen StellenbewerbersteIIt. 6 Es folgt ein zweistufiges Ver-fahren, dessen Ausgang derAusInder in der Regel 1m Ausland abwarten muss. 4' Zunğchstprüft dIe zustndige kantonale Behörde, ob d ıe Voraussetzungenfür die Ausübung der angestrebten ErwerbstMigkeit erfüUt sind.In einem zweiten Schritt wird dieser so genannte arbeitsmarktlicheVorentscheid vom Bundesamt für Migration geprüft. Stimmtdas Bundesamt zu, stellt es dem AusInder eine Einreiseeriaubnisaus. Der Kanton kann daraufhin den Aufenthaltstitel erte<strong>il</strong>en.Hingegen wird der Antrag auf Erte<strong>il</strong>ung eines Aufenthaltstiteisnach deutschem Recht durch den AusInder selbst gesteut.4DIe Antragstellung erfolgt 1m Regelfall in einer deutschen Aus-Iandsvertretung. Angehörige bestimmter Industriestaaten sowieAusInder, dIe 1m Besitz eines Aufenthaltstitels eines anderen EU-Staates sind, können den Antrag auch nach visumfreier Einreisein Deutschland ste<strong>il</strong>en. 49 Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsge-Ş 21 Aufenthc.Art. ii Abs. 3 AuG.Art. 17 AuG.81 Aufenthc.41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Priv<strong>il</strong>egiert sind danach Staatsan-273

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!