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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTIJE İLE ENTWICKLtJNGEN 1M STMTSANGEHÖR İ GKEITS -, AUSLANDER- UND FLÜCIITUNGSR£CHrBEgRAG könnte das auch Auswirkungen auf deutsche SozialleistungenCHRISTOPH haben.SOIUMACHER-HI[OEB.HD3. Der Beschiuss Nr. 3/80 und die neue Verordnung (EG)Nr. 88312004Wie bereits ausgeführt, bezieht sich der Beschluss Nr. 3/80auf dIe Verordnung Nr. 1408/71. Eine Durchführungsverordnung(DVO) fehit nach wie yor. Zwar könnte dic DVO 574/72 hier analogangewandt werden, das scheidet aber nach der bisherigenRechtsprechung aus. Die Crundverordnung Nr. 1408171 ist mitt-Ierwe<strong>il</strong>e grundiegend überarbeitet worden und enthit yor a<strong>il</strong>emauch in der neuen DVO umfassende Anderungen. Die neueVerordnung Nr. 88312004 13 erweitert z.B. den persöniichen Geltungsbereich,der sich nunmehr auch auf die Inaktiven, z.B. d ıefreiwi<strong>il</strong>ig Versicherten, bezieht. Aber auch 1m Bereich der einzelnenVersicherungen und der Fam<strong>il</strong>lenleistung gibt es zahlreicheAnpassungen. Wenn dIe neue Verordnung am ı . Mal 2010 in Krafttreten wird, passt der aite Beschiuss nicht mehr in dIe Systematık des neuen Rechts. Ohne hier auf Einzeiheiten eingehenkönnen, stelit sich dIe Frage nach seinerAnpassung. Diese Fragemuss auch im Zusammenhang mit einem Umsetzungsbeschlusszur Durchfütırung der EU-Abkommen mit Algerien, Marokko etc.gesehen werden. DIe EU-Kommission hat hierzu einen Entwurfvorgeiegt, der voraussichtiich unter spanischer Prsidentschaftim ersten Halbjahr 2010 Gegenstand von Ratsbehandiur ıgen seinwird.IV. ZusammenfassungDie Darste<strong>il</strong>ung hat gezeigt, dass das deutsche Recht im Bereichder sozialen Sicherung bel Aufenthalt in Deutschiand nichtnach der Staatsangehörigkeit differenziert. Unterschiede auf-13Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europischen Parlaments und des RatesV. 29.4.2004 zur Koordinlerung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABI. EGL 166 vom 30.4.2004, 5.1.520

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